- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Alle 5 Jahre ist eine Verlängerungsgebühr zu entrichten. Die Zahlung der Jahresgebühr kann innerhalb einer Nachfrist von spätestens 6 Monaten nach Fälligkeit aufgeschoben werden, jedoch wird gleichzeitig eine Säumnisgebühr von 50 % erhoben.
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- Anweisungen für die Autorisierung von Geschmacksmustern und Jahresgebühren in den Niederlanden
- Niederländische Patentanmeldungsautorisierung und Anweisungen zur Jahresgebühr
- Ob die niederländische Geschmacksmusteranmeldung DAS sein kann
- Neuheitsschonfrist für niederländische Industriedesign-Anmeldungen
- Kann das Prioritätsrecht der niederländischen Erfindungspatentanmeldung wiederhergestellt werden?
- Was sind die Anforderungen an die niederländischen Industriedesign-Anmeldeunterlagen?
- Was sind die Anforderungen für die niederländischen Erfindungspatentanmeldungsunterlagen?
- Ob die niederländische Erfindungspatentanmeldung DAS sein kann
- Neuheitsschonfrist für niederländische Erfindungspatentanmeldung