Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
Die Neuheitsschonfrist beträgt 12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
4 Monate
Niederländisches Handelsministerium
Englisch: Niederländisches Patentamt, Abkürzung: RVO
Website: www.rvo.nl/octrooien
Niederländische Erfindungspatentrecherche: Zoeken in octrooien (rvo.nl)
NEIN
Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
Einreichungssprache: Niederländisch
Pfad der Pariser Konvention Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
- Certificate of Deposit of Microorganisms und seine niederländische Übersetzung
- Certificate of Microbiological Survival und seine niederländische Übersetzung
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
Das RVO führt nur eine formelle Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch.
Das RVO führt keine Sachprüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Der Anmelder muss gleichzeitig mit der Anmeldung oder innerhalb von 13 Monaten nach dem Antragsdatum einen Neuheitsrecherchenantrag stellen und erhält innerhalb von 9 Monaten nach dem Datum des Recherchenantrags einen Recherchenbericht mit schriftlichen Stellungnahmen zur Neuheit An diesem Punkt hat der Anmelder 2 Monate Zeit, um Änderungen vorzunehmen oder einen Teilfall einzureichen. Die Rechercheergebnisse haben keinen Einfluss auf die Erteilung des Patents.
Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate ab dem Anmeldetag/Prioritätstag.
Ja