Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate ab dem Anmeldetag/Prioritätstag.
Ja
Design: 5 Jahre, 4-mal verlängerbar, jeweils 5 Jahre, bis zu 25 Jahre Schutz.
Einreichungssprache: Niederländisch/Französisch/Englisch Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
Die Neuheitsschonfrist beträgt 12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
4 Monate
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Alle 5 Jahre ist eine Verlängerungsgebühr zu entrichten. Die Zahlung der Jahresgebühr kann innerhalb einer Nachfrist von spätestens 6 Monaten nach Fälligkeit aufgeschoben werden, jedoch wird gleichzeitig eine Säumnisgebühr von 50 % erhoben.
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Nach Erteilung des Patents ist die Jahresgebühr ab dem vierten Jahr nach dem Anmeldetag jährlich zu entrichten.Die Jahresgebühr kann aufgeschoben und spätestens 6 Monate nach Ablaufdatum entrichtet werden, jedoch a 50 % Verzugszinsen sind gleichzeitig zu entrichten.
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- EU-Erscheinungsweg: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Das RVO führt nur eine formelle Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch.