Einreichungssprache: Niederländisch/Französisch/Englisch |
Notwendige Dokumente:
|
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
|
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Nach Erteilung des Patents ist die Jahresgebühr ab dem vierten Jahr nach dem Anmeldetag jährlich zu entrichten.Die Jahresgebühr kann aufgeschoben und spätestens 6 Monate nach Ablaufdatum entrichtet werden, jedoch a 50 % Verzugszinsen sind gleichzeitig zu entrichten.
Einreichungssprache: Niederländisch/Französisch/Englisch Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
20 Jahre, und der Schutz von Pestizid- oder Pharmapatenten kann auf 25 Jahre verlängert werden.
Ja
Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate ab dem Anmeldetag/Prioritätstag.
Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- EU-Erscheinungsweg: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Design: 5 Jahre, 4-mal verlängerbar, jeweils 5 Jahre, bis zu 25 Jahre Schutz.
Das RVO führt nur eine formelle Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch.
Das RVO führt keine Sachprüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Der Anmelder muss gleichzeitig mit der Anmeldung oder innerhalb von 13 Monaten nach dem Antragsdatum einen Neuheitsrecherchenantrag stellen und erhält innerhalb von 9 Monaten nach dem Datum des Recherchenantrags einen Recherchenbericht mit schriftlichen Stellungnahmen zur Neuheit An diesem Punkt hat der Anmelder 2 Monate Zeit, um Änderungen vorzunehmen oder einen Teilfall einzureichen. Die Rechercheergebnisse haben keinen Einfluss auf die Erteilung des Patents.