- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller sollte die Bekanntmachungsgebühr und die erste Jahresgebühr (d. h. die Jahresgebühr für das erste bis fünfte Jahr) innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Mitteilung über die Zulassungsentscheidung zahlen.
- Jahresbeitrag: Bezahlen Sie alle 5 Jahre den Jahresbeitrag für die nächsten 5 Jahre.Wenn der Jahresbeitrag überfällig ist, können Sie ihn innerhalb einer Nachfrist von 3 Monaten bezahlen und 30% des Jahresbeitrags für das laufende Jahr verspätet bezahlen Gebühr.
- Neuheitsschonfrist für Industriedesign-Anmeldungen in Polen
- Welches ist die zuständige Behörde für Gebrauchsmusteranmeldungen in Polen?
- Neuheitsschonfrist für Gebrauchsmusteranmeldungen in Polen
- Wie viele Jahre beträgt die Schutzdauer der polnischen Erfindungspatentanmeldung?
- Ist eine Gebrauchsmusteranmeldung in Polen für DAS zugelassen?
- Welches ist die zuständige Behörde für Patentanmeldungen für Erfindungen in Polen?
- Merkmale des polnischen Verfahrens zur Anmeldung von Geschmacksmustern
- Kommt eine polnische Geschmacksmusteranmeldung für DAS in Frage?
- Was sind die Anforderungen an polnische Industriedesign-Anmeldedokumente?
- Was sind die Anforderungen an die Gebrauchsmusteranmeldungsunterlagen in Polen?