- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller sollte die Bekanntmachungsgebühr und die erste Jahresgebühr (d. h. die Jahresgebühr für das erste bis fünfte Jahr) innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Mitteilung über die Zulassungsentscheidung zahlen.
- Jahresbeitrag: Bezahlen Sie alle 5 Jahre den Jahresbeitrag für die nächsten 5 Jahre.Wenn der Jahresbeitrag überfällig ist, können Sie ihn innerhalb einer Nachfrist von 3 Monaten bezahlen und 30% des Jahresbeitrags für das laufende Jahr verspätet bezahlen Gebühr.
- Merkmale des polnischen Verfahrens zur Anmeldung von Geschmacksmustern
- Ist eine Gebrauchsmusteranmeldung in Polen für DAS zugelassen?
- Kann das Prioritätsrecht der Gebrauchsmusteranmeldung in Polen wiederhergestellt werden?
- Merkmale des polnischen Erfindungspatentanmeldungsverfahrens
- Merkmale des Patentanmeldeverfahrens für Gebrauchsmusteranmeldungen in Polen
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- Welches ist die zuständige Behörde für Patentanmeldungen für Erfindungen in Polen?
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