- Autorisierungsgebühr: Der Antragsteller muss die Autorisierungsgebühr bezahlen, nachdem er den Autorisierungsbescheid erhalten hat.
- Jahresgebühr: Ab dem ersten Antragsjahr wird die Jahresgebühr jährlich gezahlt und die Jahresgebühr für das erste Jahr ist in der Antragsgebühr enthalten. Die Jahresgebühr für das zweite Jahr ist am Jahrestag der Patentanmeldung zu entrichten. Ist die Jahresgebühr überfällig, können Sie diese innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten bezahlen und gleichzeitig eine Säumnisgebühr entrichten.
- Erläuterung der französischen Geschmacksmusterzulassung und der Jahresgebühr
- Neuheitsschonfrist für Industriedesign-Anmeldungen in Frankreich
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