Einreichungssprache: Portugiesisch | |
Pfad der Pariser Konvention | PCT-Weg |
Notwendige Dokumente:
| Notwendige Dokumente:
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Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
| Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
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12-14 Monate
Einreichungssprache: Portugiesisch
Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
- Bescheinigung über die Hinterlegung von Mikroorganismen und ihre portugiesische Übersetzung
- Certificate of Microbiological Survival und seine portugiesische Übersetzung
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Internationale Anwendungsveröffentlichung
- Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
- Eintritt in die portugiesische nationale Phase 19/28/34/41 Änderungen
- Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
- Bescheinigung über die Hinterlegung von Mikroorganismen und ihre portugiesische Übersetzung
- Certificate of Microbiological Survival und seine portugiesische Übersetzung
- Vollmacht
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Europäischer wirksamer Weg: innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum der Zulassung der europäischen Erfindung.
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresbeitrag: Ab dem 5. Jahr ab Antragstellung wird er jährlich gezahlt. Die Anmeldegebühr beinhaltet Jahresgebühren für das erste und zweite Jahr. Es gibt keine Jahresgebühr für das dritte und vierte Jahr, aber der Antragsteller muss das INPI für die Verlängerung im dritten und vierten Jahr benachrichtigen. Alle weiteren Jahresgebühren sind innerhalb von sechs Monaten vor dem dem Antragsjahr entsprechenden Datum zu entrichten, überfällige Jahresgebühren können innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden, wobei 50 % der Jahresgebühr des laufenden Jahres zu entrichten sind als Mahngebühr.
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- EU-Erscheinungsweg: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Das INPI führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Die Sachprüfung beginnt automatisch, ohne dass ein gesonderter Antrag gestellt werden muss.
2-3 Jahre
Das INPI führt nur eine formelle Prüfung von Gebrauchsmusteranmeldungen durch. Eine Sachprüfung kann nur beantragt werden, wenn der Antragsteller dies für erforderlich hält. Eine durch ein Patent geschützte Erfindung kann gleichzeitig oder nacheinander mit einem Gebrauchsmuster geschützt werden. Zu diesem Zweck haben Antragsteller maximal 1 Jahr Zeit, um Änderungen vorzunehmen.
Der Erstschutz beträgt 6 Jahre und kann zweimal bis auf maximal 10 Jahre verlängert werden.
Das INPI führt nur eine formelle Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch.