Neuheitsschonfrist von 12 Monaten für Erfinder, ihre Rechtsnachfolger und Dritte, die Informationen über die Erfindung vom Erfinder/Nachfolger durch irgendeine Form von Kommunikation oder auf nationalen und internationalen Ausstellungen erhalten haben.
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller sollte die Zulassungsregistrierungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt der Zulassungsentscheidung und gleichzeitig die Jahresgebühr für das erste bis dritte Jahr entrichten.
- Jahresgebühr: Nachzahlung der Jahresgebühr alle 5 Jahre, Nachzahlung innerhalb der Nachfrist nach 6 Monaten möglich, jedoch ist gleichzeitig eine Säumnisgebühr zu entrichten.
Ja
Ja
Mexikanisches Institut für gewerbliches Eigentum
Englisch: Mexican Institute of Industrial Property, Abkürzung: IMPI
URL: www.impi.gob.mx
Suche nach mexikanischen Erfindungspatenten: Suche – FOLGEN (impi.gob.mx)
Ja. Solange die Anmeldung nicht aufgegeben wird, kann der Patenttyp innerhalb von 3 Monaten nach Einreichung der Gebrauchsmusterpatentanmeldung oder innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum, an dem IMPI den Anmelder zur Durchführung der Umwandlung auffordert, nach Zahlung von einem Gebrauchsmuster in eine Erfindung umgewandelt werden die entsprechenden Gebühren.
Mexikanisches Institut für gewerbliches Eigentum
Englisch: Mexican Institute of Industrial Property, Abkürzung: IMPI
URL: www.impi.gob.mx
Suche nach mexikanischen Erfindungspatenten: Suche -- FOLGEN (impi.gob.mx)
25 Jahre
Neuheitsschonfrist von 12 Monaten für Erfinder, ihre Rechtsnachfolger und Dritte, die Informationen über die Erfindung vom Erfinder/Nachfolger durch irgendeine Form von Kommunikation oder auf nationalen und internationalen Ausstellungen erhalten haben.
Einreichungssprache: Spanisch
Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Prioritätsbeleg
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Deklaration kleiner Entitäten
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
1-2 Jahre