12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
Die UIBM führt eine Sachprüfung für den Erstantrag durch und führt keine Sachprüfung für vorrangig eingereichte Anträge durch, die nicht zum ersten Mal eingereicht werden. Der Antragsteller kann eine Voraboffenbarung beantragen, damit der Beamte vorab in das eigentliche Prüfungsverfahren einsteigen kann. Der Anmelder entrichtet am Tag der Hinterlegung gleichzeitig die Amtsgebühr für die Anmeldegebühr und holt sich die entsprechende Amtsgebührenquittung, andernfalls gilt als Anmeldetag der Tag der Entrichtung der Gebühr; das Europäische Patentamt führt eine Vorabentscheidung durch art search und erstellt einen Recherchebericht und ein schriftliches Gutachten. Wenn der schriftliche Bescheid einen Einspruch enthält, wird die Antwort dem italienischen Patentamt zur Prüfung vorgelegt.
25 Jahre
20 Jahre
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: ab dem 5. Jahr ab dem Anmeldetag jährlich zahlbar, falls die Jahresgebühr während der Prüfung der Anmeldung fällig wird, sollte sie innerhalb von 4 Monaten ab dem Datum der Zulassung entrichtet werden. Alle nachfolgenden Jahresgebühren sind bis zum letzten Tag des Monats, in den das Anmeldedatum fällt, im Voraus zu entrichten. Erklärt der Anmelder, der Öffentlichkeit eine nicht ausschließliche Lizenz zu erteilen, kann die Jahresgebühr für die Aufrechterhaltung des Patentrechts um 50 % ermäßigt werden; wird die Jahresgebühr nicht fristgerecht entrichtet, kann sie innerhalb von 6 Monaten entrichtet werden der Fälligkeit, und es wird eine Säumnisgebühr von 100,00 Euro entrichtet; die Jahresgebühr kann kumuliert entrichtet werden.
NEIN
Eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten vor dem Anmeldetag/Prioritätstag kann in folgenden Fällen in Anspruch genommen werden.
- Veröffentlichung auf offiziellen oder offiziell anerkannten internationalen Ausstellungen
- Böswillige Offenlegung durch Dritte
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Wirksamwerden in der EU: 3 Monate ab Erteilung des europäischen Patents.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Einreichungssprache: Italienisch
Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
- Bescheinigung über die Hinterlegung von Mikroorganismen und ihre italienische Übersetzung
- Zertifikat des mikrobiologischen Überlebens und seine italienische Übersetzung
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Italienische Übersetzung des Prioritätsbeglaubigungsdokuments (notariell beglaubigt)
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Bescheinigung über die Zahlung der Anmeldegebühr
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Internationale Anwendungsveröffentlichung
- Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
- Eintritt in die italienische nationale Phase 19/28/34/41 geändert
- Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
- Bescheinigung über die Hinterlegung von Mikroorganismen und ihre italienische Übersetzung
- Zertifikat des mikrobiologischen Überlebens und seine italienische Übersetzung
- Vollmacht
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Bescheinigung über die Zahlung der Anmeldegebühr
Ja. UIBM kann vom Anmelder verlangen, den Patenttyp von Erfindung auf Gebrauchsmuster zu ändern.
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- EU-Erscheinungsweg: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.