2 Jahre
Ja
12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Wirksamwerden in der EU: 3 Monate ab Erteilung des europäischen Patents.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- EU-Erscheinungsweg: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
6-8 Monate
Eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten vor dem Anmeldetag/Prioritätstag kann in folgenden Fällen in Anspruch genommen werden.
- Veröffentlichung auf offiziellen oder offiziell anerkannten internationalen Ausstellungen
- Böswillige Offenlegung durch Dritte
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: ab dem 5. Jahr ab dem Anmeldetag jährlich zahlbar, falls die Jahresgebühr während der Prüfung der Anmeldung fällig wird, sollte sie innerhalb von 4 Monaten ab dem Datum der Zulassung entrichtet werden. Alle nachfolgenden Jahresgebühren sind bis zum letzten Tag des Monats, in den das Anmeldedatum fällt, im Voraus zu entrichten. Erklärt der Anmelder, der Öffentlichkeit eine nicht ausschließliche Lizenz zu erteilen, kann die Jahresgebühr für die Aufrechterhaltung des Patentrechts um 50 % ermäßigt werden; wird die Jahresgebühr nicht fristgerecht entrichtet, kann sie innerhalb von 6 Monaten entrichtet werden der Fälligkeit, und es wird eine Säumnisgebühr von 100,00 Euro entrichtet; die Jahresgebühr kann kumuliert entrichtet werden.
Italienisches Patent- und Markenamt
Englisch: Italienisches Patent- und Markenamt, Abkürzung: UIBM
Website: www.uibm.gov.it
Italienisches Patent- und Markenamt
Englisch: Italienisches Patent- und Markenamt, Abkürzung: UIBM
Website: www.uibm.gov.it
UIBM führt nur eine formelle Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch und prüft nicht Neuheit und Einzigartigkeit.