- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Verlängerungsgebühr wird alle 5 Jahre (innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer) gezahlt. Die Jahresgebühr kann bis zu 6 Monate nach Fälligkeit gestundet werden, wobei eine Verspätungsgebühr von 50,00 EUR anfällt.
- Ist eine luxemburgische Geschmacksmusteranmeldung für DAS zugelassen?
- Wie lange ist die PCT-Frist für luxemburgische Gebrauchsmusteranmeldungen?
- Wie viele Jahre beträgt die Schutzdauer der luxemburgischen Erfindungspatentanmeldung?
- Was sind die Anforderungen an die Gebrauchsmusteranmeldungsunterlagen in Luxemburg?
- Ob eine luxemburgische Erfindungspatentanmeldung typkonvertiert werden kann
- Wie lange ist die Frist für die Einreichung einer Geschmacksmusteranmeldung in Luxemburg?
- Was sind die Anforderungen für die luxemburgischen Erfindungspatentanmeldungsunterlagen?
- Neuheitsschonfrist für Gebrauchsmusteranmeldungen in Luxemburg
- Ist eine Gebrauchsmusteranmeldung in Luxemburg DAS-fähig?
- Ist eine luxemburgische Gebrauchsmusteranmeldung umwandelbar?