- Autorisierungsgebühr: Keine
- Jahresgebühr: Jahr für Jahr ab dem dritten Jahr nach dem Antragsdatum zu zahlen, und die Zahlungsfrist für die Jahresgebühr ist das Ende des Monats, der dem Antragsdatum entspricht. Ist der Jahresbeitrag überfällig, kann er innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden, wobei gleichzeitig eine Säumnisgebühr von 20,00 Euro zu entrichten ist.
- Merkmale des luxemburgischen Gebrauchsmuster-Patentanmeldungsverfahrens
- Wie lange dauert es, bis einer Gebrauchsmusteranmeldung in Luxemburg stattgegeben wird?
- Wie viele Jahre beträgt die Schutzdauer der luxemburgischen Gebrauchsmusteranmeldung?
- Wie lange ist die Frist für die Einreichung einer Geschmacksmusteranmeldung in Luxemburg?
- Was sind die Anforderungen an die Gebrauchsmusteranmeldungsunterlagen in Luxemburg?
- Wie viele Jahre beträgt die Schutzdauer der luxemburgischen Erfindungspatentanmeldung?
- Kann das Prioritätsrecht einer luxemburgischen Erfindungspatentanmeldung wiederhergestellt werden?
- Ob eine luxemburgische Erfindungspatentanmeldung DAS sein kann
- Was sind die Anforderungen für die luxemburgischen Erfindungspatentanmeldungsunterlagen?
- Ob eine luxemburgische Erfindungspatentanmeldung typkonvertiert werden kann