Neuheitsschonfrist für Gebrauchsmusteranmeldungen in Luxemburg

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6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.

专利申请流程

  • Luxemburgisches Amt für geistiges Eigentum

    Englisch: Luxembourg Intellectual Property Office, Abkürzung: OPI

    Website: Ministerium für Wirtschaft // Die Luxemburger Regierung (gouvernement.lu)

    Luxemburger Erfindungspatentrecherche: BPP eRegister (public.ws_lu)

  • NEIN

    • Lizenzgebühr: Keine.
    • Jahresgebühr: Verlängerungsgebühr wird alle 5 Jahre (innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer) gezahlt. Die Jahresgebühr kann bis zu 6 Monate nach Fälligkeit gestundet werden, wobei eine Verspätungsgebühr von 50,00 EUR anfällt.
  • Einreichungssprache: Englisch/Deutsch/Französisch

    Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
    2. Hinterlegungsbescheinigung für Mikroorganismen und deren Übersetzung ins Englische/Deutsche/Französische
    3. Certificate of Microorganism Survival und seine englische/deutsche/französische Übersetzung
    4. Vollmacht
    5. Prioritätsbeleg
    6. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    7. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    8. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
    2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
    3. Eintritt in die luxemburgische nationale Phase 19/28/34/41 geändert
    4. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
    5. Hinterlegungsbescheinigung für Mikroorganismen und deren Übersetzung ins Englische/Deutsche/Französische
    6. Certificate of Microorganism Survival und seine englische/deutsche/französische Übersetzung
    7. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    8. Vollmacht
    9. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  • 6 Jahre

    • Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
    • PCT-Weg: 20 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.

    *Luxemburg ist eines der wenigen Länder der Welt, das noch 20 Monate Kapitel I für den Eintritt in die nationale Phase beibehält (das andere ist Tansania).Wenn der Eintritt in die nationale Phase 30 Monate dauert, muss ein Antrag auf internationale vorläufige Prüfung gestellt werden eingereicht.

  • Der anfängliche Schutz beträgt 5 Jahre, der 4-mal um jeweils 5 Jahre verlängert werden kann, und der maximale Schutz kann 25 Jahre betragen.

  • Einreichungssprache: Englisch/Deutsch/Französisch

    Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Vollmacht
    2. Prioritätsbeleg
    3. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    4. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    5. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
    2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
    3. Eintritt in die luxemburgische nationale Phase 19/28/34/41 geändert
    4. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    5. Vollmacht
    6. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  • 4 Monate

  • Ja. Eine Benelux-Geschmacksmusteranmeldung kann mehrere Geschmacksmuster enthalten, jedoch nicht mehr als 50 Geschmacksmuster.