- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Europäischer wirksamer Weg: 3 Monate ab dem Datum der europäischen Patenterteilung
- Welches ist die zuständige Behörde für Patentanmeldungen von Erfindungen in der Schweiz?
- Was sind die Anforderungen an die Schweizer Erfindungspatentanmeldungsunterlagen?
- Wie lange ist die PCT-Frist für die Schweizer Erfindungspatentanmeldung?
- Ist die Designanmeldung in der Schweiz umwandelbar?
- Ob die Schweizer Erfindungspatentanmeldung DAS sein kann
- Merkmale des Schweizer Erfindungspatent-Anmeldeverfahrens
- Was sind die Anforderungen an Schweizer Industriedesign-Anmeldeunterlagen?
- Merkmale des Anmeldeverfahrens für Schweizer Geschmacksmuster
- Kann das Prioritätsrecht der Schweizer Erfindungspatentanmeldung wiederhergestellt werden?
- Ob eine Schweizer Geschmacksmusteranmeldung ein kombiniertes Erscheinungsbild beantragen kann