NEIN
20 Jahre
Das IGE/IGE führt nur eine formelle Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch. Es wird keine Neuheitsprüfung durchgeführt. Antragsteller können eine 30-monatige Verzögerung der Veröffentlichung beantragen.
Einreichungssprache: Deutsch/Französisch/Italienisch Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
Ja. Es ist zulässig, mehrere Geschmacksmuster in eine Geschmacksmusteranmeldung einzubeziehen.
Einreichungssprache: Deutsch/Französisch/Italienisch
Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Notwendige Dokumente:
- die Zusammenfassung der Belehrung
- Zusammenfassung beigefügt
- Ansprüche
- Handbuch
- Anleitung beigefügt
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
- Certificate of Deposit of Microorganisms und dessen Übersetzung ins Deutsche/Französische/Italienische
- Certificate of Microbiological Survival und dessen Übersetzung ins Deutsche/Französische/Italienische
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
- Internationale Anwendungsveröffentlichung
- Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
- Eintritt in die schweizerische nationale Phase 19/28/34/41 Änderungen
- Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
- Certificate of Deposit of Microorganisms und dessen Übersetzung ins Deutsche/Französische/Italienische
- Certificate of Microbiological Survival und dessen Übersetzung ins Deutsche/Französische/Italienische
- Vollmacht
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
Das IGE/IGE führt formelle und materielle Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Der Anmelder muss keinen gesonderten Antrag auf Sachprüfung stellen. Vor Beginn der Sachprüfung stellt das IGE/IGE eine Prüfungsrechnung zu, aus der die Frist für die Zahlung der vorgeschriebenen Gebühren hervorgeht. In der Schweiz erteilte Patente sind automatisch in Liechtenstein geschützt.
NEIN
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Jahr für Jahr zahlbar ab dem vierten Jahr ab dem Datum der Antragstellung. Das Zahlungsdatum kann der letzte Tag des Monats sein, in dem sich das Antragsdatum befindet. Verspätete Jahresgebühren können innert einer Nachfrist von sechs Monaten nachbezahlt werden, gleichzeitig ist eine Säumnisgebühr von CHF 50.00 zu entrichten.
Die Neuheitsschonfrist gilt, wenn das Design vom Designer oder dem Vertreter des Designers innerhalb von 12 Monaten vor der Anmeldung beim IGE/IGE offengelegt wird.
Die Neuheitsschonfrist gilt, wenn die Erfindung der Öffentlichkeit innerhalb von sechs Monaten nach dem Anmelde- oder Prioritätstag offenbart wird.