UKRPATENT führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Der Anmelder muss innerhalb von 3 Jahren ab dem Anmeldetag einen Antrag auf Sachprüfung stellen und die Amtsgebühr entrichten.
12-18 Monate
Ukrainisches Institut für geistiges Eigentum
Englisch: Ukrainisches Institut für geistiges Eigentum (UKRPATENT)
Website: Ukrpatent
Ukrainische Gebrauchsmuster-Patentrecherche: Fachdatenbank "Erfindungen (Gebrauchsmuster) in der Ukraine" (uipv.org)
UKRPATENT führt nur eine formelle Prüfung von Gebrauchsmusteranmeldungen durch.
NEIN
Einreichungssprache: Ukrainisch Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Autorisierungsgebühr: Der Anmelder zahlt die Patentankündigungsgebühr und die Autorisierungsgebühr innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Patentautorisierungsentscheidung.
- Jahresgebühr: Jahr für Jahr zahlbar ab dem ersten Jahr ab Antragsdatum. Die erste Jahresgebühr sollte innerhalb von 4 Monaten nach der Patenterteilung gezahlt werden. Ist die Jahresgebühr überfällig, kann die Zahlung innerhalb der 6-monatigen Nachfrist nach Fristablauf aufgeschoben werden, wobei gleichzeitig eine Säumnisgebühr von 50 % zu entrichten ist.
- Autorisierungsgebühr: Der Anmelder zahlt die Patentankündigungsgebühr und die Jahresgebühr für die ersten fünf Jahre innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Patentautorisierungsentscheidung.
- Jahresgebühr: Jahr für Jahr ab dem ersten Jahr des Antragsdatums zu zahlen.Bei Überfälligkeit der Jahresgebühr kann die Zahlung innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nach Ablauf der Frist aufgeschoben werden, und es muss eine Verzugsgebühr von 50 % verrechnet werden gleichzeitig bezahlt werden.
NEIN
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Die Neuheit der Erfindung geht nicht verloren, wenn der Erfinder oder ein Dritter, der relevante Informationen direkt oder indirekt vom Erfinder erhält, die Erfindungsinformationen innerhalb von 12 Monaten vor dem Anmeldetag/Prioritätstag offenlegt.