Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
NEIN
4 Jahre
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
NEIN
Rat für gewerbliches Eigentum von Bahrain
Englisch: Ministerium für Industrie und Handel, Abkürzung: MOIC
Website: Startseite (moic.gov.bh)
Bahrain Erfindungspatentrecherche: WIPO - Suche in internationalen und nationalen Patentsammlungen
Rat für gewerbliches Eigentum von Bahrain
Englisch: Ministerium für Industrie und Handel, Abkürzung: MOIC
Website: Startseite (moic.gov.bh)
Suche nach Patenten für Gebrauchsmuster in Bahrain: WIPO - Suche nach internationalen und nationalen Patentsammlungen
Die Neuheitsschonfrist kann in folgenden Fällen innerhalb von 12 Monaten ab dem Anmeldetag/Prioritätstag in Anspruch genommen werden:
- Offenlegungen durch oder mit Genehmigung des Antragstellers
Wenn die Offenlegung auf einer offiziell abgehaltenen oder anerkannten internationalen Ausstellung erfolgt
Anmelder sollten Offenlegungsdetails einreichen, wenn sie eine Patentanmeldung bei MOIC einreichen.
Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Das MOIC führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Ein Antrag auf Sachprüfung sollte nach Bestehen der formellen Prüfung gestellt werden, und andere nationale Patentämter als Bahrain können für die Prüfung ausgewählt werden.