Es ist ab dem Datum der Antragstellung 5 Jahre lang geschützt, wird alle 5 Jahre verlängert und kann zweimal bis zu einer Höchstdauer von 15 Jahren verlängert werden.
NEIN
DPDT führt nur eine formale Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch, keine sachliche Prüfung.
Patent- und Markenamt von Bangladesch
Englisch: Department of Patents, Designs and Trademarks Ministry of Industries, Abkürzung: DPDT
DPDT führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Die Sachprüfung beginnt automatisch, und der Anmelder muss keinen gesonderten Antrag auf Sachprüfung stellen. Liegen die Voraussetzungen für die Patentzulassung vor, gelangt die Patentanmeldung in die öffentliche Phase, erfolgt kein Widerspruch innerhalb von 4 Monaten nach Veröffentlichung, wird die Patentanmeldung zugelassen.
2 Jahre
Erfindungen im Rahmen der Pariser Verbandsübereinkunft: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
NEIN
NEIN
Wird das Patent aufgrund der Zurschaustellung auf der Ausstellung oder unbeabsichtigter Offenbarung offenbart, kann die Neuheitsschonfrist innerhalb von 6 Monaten vor dem Anmeldetag/Prioritätstag in Anspruch genommen werden.
NEIN