2 Jahre
- Autorisierungsgebühr: Keine
- Jahresbeitrag: zahlbar jährlich ab dem 6. Jahr ab Antragstellung
Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Patent- und Markenamt von Bangladesch
Englisch: Department of Patents, Designs and Trademarks Ministry of Industries, Abkürzung: DPDT
2 Jahre
DPDT führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Die Sachprüfung beginnt automatisch, und der Anmelder muss keinen gesonderten Antrag auf Sachprüfung stellen. Liegen die Voraussetzungen für die Patentzulassung vor, gelangt die Patentanmeldung in die öffentliche Phase, erfolgt kein Widerspruch innerhalb von 4 Monaten nach Veröffentlichung, wird die Patentanmeldung zugelassen.
NEIN
20 Jahre (Bangladesh Patents Act 2022)
NEIN
Erfindungen im Rahmen der Pariser Verbandsübereinkunft: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
NEIN