NEIN
NEIN
NEIN
Wenn 12 Monate vor dem Patentanmeldungs-/Prioritätsdatum durch den Erfinder, Anmelder oder Zessionar folgende Situationen eintreten:
- Per Korrespondenz oder öffentlich auf nationalen oder internationalen Ausstellungen
Offenlegung aufgrund böswilliger Offenlegung durch einen Dritten
Die Neuheitsschonfrist kann in Anspruch genommen werden, und der Antragsteller muss bei der Antragstellung entsprechende Nachweise vorlegen.
- Die durchschnittliche Zeit für die Zulassung zur Teilprüfung in der Sachprüfung beträgt 1-2 Monate.
- Die durchschnittliche Zeit für die Sachprüfung der Designgenehmigung beträgt 10-12 Monate.
Ja. Die Art des Patents kann innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Erteilungs-/Ablehnungsentscheidung von Erfindung auf Gebrauchsmuster geändert werden, und die entsprechende Gebühr sollte entrichtet werden.
Für das Design der teilweisen Sachprüfung können mehrere Designs in eine Designanmeldung aufgenommen werden, aber die Designs müssen derselben Klasse in der internationalen Designklassifikation angehören.
1-2 Jahre
20 Jahre
Eine Wiederherstellung des Vorrangs wird nicht akzeptiert.
KIPO führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Erst wenn die Anmeldeunterlagen die Bedingungen der formalen Prüfung erfüllen, ordnet KIPO das Patent der Anmeldenummer zu. Die Veröffentlichung erfolgt innerhalb von 18 Monaten ab dem Anmeldetag/Prioritätstag. Der Anmelder/Interessent muss spätestens 5 Jahre nach dem Anmeldetag einen Antrag auf Sachprüfung stellen. Sobald ein Prüfungsantrag gestellt wurde, kann er nicht mehr zurückgezogen werden und das KIPO führt die Prüfung in der Reihenfolge durch, in der die Prüfungsanträge eingereicht werden. Patentanmeldungen, die die Erteilungsbedingungen erfüllen, werden stattgegeben.