Wenn 12 Monate vor dem Patentanmeldungs-/Prioritätsdatum durch den Erfinder, Anmelder oder Zessionar folgende Situationen eintreten:
- Per Korrespondenz oder öffentlich auf nationalen oder internationalen Ausstellungen
Offenlegung aufgrund böswilliger Offenlegung durch einen Dritten
Die Neuheitsschonfrist kann in Anspruch genommen werden, und der Antragsteller muss bei der Antragstellung entsprechende Nachweise vorlegen.
Wenn 12 Monate vor dem Patentanmeldungs-/Prioritätsdatum durch den Erfinder, Anmelder oder Zessionar folgende Situationen eintreten:
- Per Korrespondenz oder öffentlich auf nationalen oder internationalen Ausstellungen
Offenlegung aufgrund böswilliger Offenlegung durch einen Dritten
Die Neuheitsschonfrist kann in Anspruch genommen werden, und der Antragsteller muss bei der Antragstellung entsprechende Nachweise vorlegen.
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller muss die Zulassungsgebühr innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Mitteilung über die Zulassungsentscheidung entrichten und gleichzeitig die Jahresgebühr für das erste bis dritte Jahr entrichten.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr wird jährlich ab dem vierten Jahr nach dem Anmeldetag entrichtet, und die Höhe der Jahresgebühr hängt von der Anzahl der Ansprüche ab. Es können auch Jahresgebühren gezahlt werden. Ist die Jahresgebühr überfällig, kann sie innerhalb der 6-monatigen Nachfrist nach Fälligkeit gezahlt werden, jedoch ist gleichzeitig eine Säumnisgebühr von 18 % zu entrichten.
Für das Design der teilweisen Sachprüfung können mehrere Designs in eine Designanmeldung aufgenommen werden, aber die Designs müssen derselben Klasse in der internationalen Designklassifikation angehören.
NEIN
Ja. Es ist möglich, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Erteilungs-/Ablehnungsbescheids die Patentart von Gebrauchsmuster auf Erfindung zu ändern und die entsprechende Gebühr zu entrichten.
Einreichungssprache: Koreanisch Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Vollmacht
- Prioritätsbeglaubigungsdokument und seine koreanische Übersetzung
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
20 Jahre
NEIN
KIPO führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Erst wenn die Anmeldeunterlagen die Bedingungen der formalen Prüfung erfüllen, ordnet KIPO das Patent der Anmeldenummer zu. Die Veröffentlichung erfolgt innerhalb von 18 Monaten ab dem Anmeldetag/Prioritätstag. Der Anmelder/Interessent muss spätestens 5 Jahre nach dem Anmeldetag einen Antrag auf Sachprüfung stellen. Sobald ein Prüfungsantrag gestellt wurde, kann er nicht mehr zurückgezogen werden und das KIPO führt die Prüfung in der Reihenfolge durch, in der die Prüfungsanträge eingereicht werden. Patentanmeldungen, die die Erteilungsbedingungen erfüllen, werden stattgegeben.
2-3 Jahre