Ja, maximal 50 kombinierte Designs können in einem Design enthalten sein.
Die Wiedereinsetzung des Vorrangs wird mit der Begründung „unbeabsichtigt“ akzeptiert.
- Autorisierungsgebühr: Keine
- Jahresgebühr: Die erste Jahresgebühr ist jährlich ab dem fünften Jahr nach der Bewilligung zu entrichten, der Antragsteller hat die Jahresgebühr innerhalb von 3 Monaten vor dem Fälligkeitsdatum zu entrichten, Stichtag ist der letzte Tag des Monats, in dem das Antragsdatum liegt befindet sich. Eine überfällige Zahlung kann innerhalb der 6-monatigen Zahlungsfrist erfolgen.Außer dass für den ersten Monat keine Gebühr für verspätete Zahlung erhoben wird, wird für die verbleibenden Monate eine Gebühr für verspätete Zahlung in Höhe von 24,00 GBP pro Monat erhoben.
10-12 Monate
Einreichungssprache: Englisch Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Erfinder Aussage
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Vergleichsdatei
2-3 Jahre
Ja, maximal 50 kombinierte Designs können in einem Design enthalten sein.
20 Jahre. Pharmazeutische Erfindungspatente haben ergänzende Schutzzertifikate (Supplementary Protection Certificates, SPC), die die Schutzdauer um 5 Jahre verlängern können.
UKPTO
Englisch: Intellectual Property Office, Abkürzung: UKIPO
Website: Amt für geistiges Eigentum – GOV.UK (www.gov.uk)
Suche nach Erfindungspatenten im Vereinigten Königreich: Amt für geistiges Eigentum – Patentdokument- und Informationsdienst (Ipsum) (ipo.gov.uk)
Wenn die britische Patentanmeldung 6 Monate vor der Anmeldung in einer offiziell anerkannten internationalen Ausstellung oder von einem Dritten in böswilliger Absicht offenbart wird, wird die Neuheitsschonfrist genossen. Der Ausstellungsnachweis ist mit der Anmeldung einzureichen.
Die anfängliche Schutzdauer beträgt 5 Jahre, die 4 Mal verlängert werden kann, und die maximale Schutzdauer beträgt 25 Jahre.