Das UKIPO führt formelle und sachliche Prüfungen von Patentanmeldungen für Erfindungen durch. Der Anmelder sollte gleichzeitig mit der Einreichung der Anmeldung oder innerhalb von 12 Monaten ab dem Prioritätsdatum einen offiziellen Recherchenantrag stellen und die entsprechenden Gebühren entrichten und innerhalb von 6 Monaten nach Veröffentlichung des Patents einen Antrag auf Sachprüfung stellen.
NEIN
Ja
NEIN
Wenn die britische Patentanmeldung 6 Monate vor der Anmeldung in einer offiziell anerkannten internationalen Ausstellung oder von einem Dritten in böswilliger Absicht offenbart wird, wird die Neuheitsschonfrist genossen. Der Ausstellungsnachweis ist mit der Anmeldung einzureichen.
Die anfängliche Schutzdauer beträgt 5 Jahre, die 4 Mal verlängert werden kann, und die maximale Schutzdauer beträgt 25 Jahre.
Ja
- Route der Pariser Konvention: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Route des Haager Abkommens: 6 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Die Wiedereinsetzung des Vorrangs wird mit der Begründung „unbeabsichtigt“ akzeptiert.
Das UKIPO führt formelle und sachliche Prüfungen von Patentanmeldungen für Erfindungen durch. Der Anmelder sollte gleichzeitig mit der Einreichung der Anmeldung oder innerhalb von 12 Monaten ab dem Prioritätsdatum einen offiziellen Recherchenantrag stellen und die entsprechenden Gebühren entrichten und innerhalb von 6 Monaten nach Veröffentlichung des Patents einen Antrag auf Sachprüfung stellen.
UKPTO
Englisch: Intellectual Property Office, Abkürzung: UKIPO
Website: Amt für geistiges Eigentum – GOV.UK (www.gov.uk)
Suche nach Erfindungspatenten im Vereinigten Königreich: Amt für geistiges Eigentum – Patentdokument- und Informationsdienst (Ipsum) (ipo.gov.uk)