NEIN
Wenn die britische Patentanmeldung 6 Monate vor der Anmeldung in einer offiziell anerkannten internationalen Ausstellung oder von einem Dritten in böswilliger Absicht offenbart wird, wird die Neuheitsschonfrist genossen. Der Ausstellungsnachweis ist mit der Anmeldung einzureichen.
Das UKIPO führt formelle und sachliche Prüfungen von Patentanmeldungen für Erfindungen durch. Der Anmelder sollte gleichzeitig mit der Einreichung der Anmeldung oder innerhalb von 12 Monaten ab dem Prioritätsdatum einen offiziellen Recherchenantrag stellen und die entsprechenden Gebühren entrichten und innerhalb von 6 Monaten nach Veröffentlichung des Patents einen Antrag auf Sachprüfung stellen.
20 Jahre. Pharmazeutische Erfindungspatente haben ergänzende Schutzzertifikate (Supplementary Protection Certificates, SPC), die die Schutzdauer um 5 Jahre verlängern können.
Ja
Ja
Geschmacksmusterbilder können bis zu 12 Bilder enthalten. UKIPO führt nur eine 2-wöchige formelle Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch. Bei Mängeln muss der Anmelder innerhalb von 2 Monaten auf die Prüfungskommentare des UKIPO antworten. Geschmacksmusteranmeldungen können nach Überwindung der Mängel patentiert werden.
10-12 Monate
NEIN
Einreichungssprache: Englisch Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Erfinder Aussage
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
- Vergleichsdatei
Die Wiedereinsetzung des Vorrangs wird mit der Begründung „unbeabsichtigt“ akzeptiert.