Die DGIP führt nur eine formelle Prüfung der Geschmacksmusteranmeldung durch, und nach der Prüfung wird sie veröffentlicht und tritt in eine 3-monatige Widerspruchsfrist ein. Nur im Falle eines Widerspruchs findet die Sachprüfung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Widerspruchs statt.
NEIN
NEIN
Einreichungssprache: Indonesisch Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Vollmacht
- Prioritätsbescheinigung und ihre indonesische Übersetzung
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
NEIN
Die DGIP führt nur eine formelle Prüfung der Geschmacksmusteranmeldung durch, und nach der Prüfung wird sie veröffentlicht und tritt in eine 3-monatige Widerspruchsfrist ein. Nur im Falle eines Widerspruchs findet die Sachprüfung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Widerspruchs statt.
Die DGIP führt eine formelle Prüfung und eine sachliche Prüfung von Erfindungspatentanmeldungen durch. Der Anmelder sollte innerhalb von 36 Monaten ab dem Anmeldetag/Prioritätstag einen Antrag auf Sachprüfung stellen.
Amt für geistiges Eigentum, Ministerium für Recht und Menschenrechte, Republik Indonesien
Englisch: Directorate General of Intellectual Property (Indonesia), Abkürzung: DGIP
Website: www.dgip.go.id
Patentsuche für indonesische Erfindungen: Public Domain Patent Database Information System | PATENT (dgip.go.id)
Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
- Autorisierungsgebühr: Keine
- Jahresgebühr: Keine
10 Jahre