- Autorisierungsgebühr: Keine
- Jahresgebühr: Der Antragsteller hat die Jahresgebühr vom ersten Jahr bis zum Jahr der Zulassung in einer Summe innerhalb von 6 Monaten ab Zulassungsdatum (gerechnet ab Antragstellung) zu entrichten. Dann wird die Jahresgebühr Jahr für Jahr gezahlt, und die Frist ist jeweils einen Monat vor dem Antragsdatum eines jeden Jahres.Wenn die Jahresgebühr überfällig ist, kann sie innerhalb einer Nachfrist von 12 Monaten gezahlt werden, und es sollte eine Säumnisgebühr erhoben werden gleichzeitig bezahlt.
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