Einreichungssprache: Deutsch | |
Pfad der Pariser Konvention | PCT-Weg |
Notwendige Dokumente:
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Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
| Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)
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- Autorisierungsgebühr: Keine
- Jahresgebühr: Nach der Genehmigung wird sie jährlich ab dem 6. Jahr ab dem Datum der Antragstellung gezahlt und sollte jedes Jahr innerhalb von 3 Monaten vor dem Datum der Antragstellung gezahlt werden. Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann die Zahlung innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten aufgeschoben werden, es wird jedoch ein Zuschlag von 20 % verlangt. Für die ersten drei Monate des Zahlungsverzugszeitraums für die erste Jahresgebühr (d. h. das sechste Jahr) wird keine Verzugsgebühr erhoben.
2 Jahre
Wiedereinsetzung in den Vorrang wegen „Sorgfalt“ und „Unbeabsichtigt/Sorgfalt“ akzeptiert.
20 Jahre. Patentierte Arzneimittel und Pflanzenschutz-Neuzüchtungen können eine zusätzliche 5-jährige Verlängerungsfrist erhalten, und Kinderarzneimittel können eine zusätzliche halbe Jahres-Patentschutzfrist erhalten.
1 Monat
Die ATPO führt eine formelle Prüfung nur für Gebrauchsmusteranmeldungen durch. Obwohl ATPO Gebrauchsmusteranmeldungen durchsucht, wirken sich die Suchergebnisse nicht auf die Erteilungsergebnisse aus. Der Anmelder kann die Patentanmeldung nach Erhalt des Recherchenberichts ändern.
11 Monate. Wenn ein beschleunigter Antrag gestellt wird, kann die Genehmigung in etwa 3-4 Monaten eingeholt werden.
NEIN
ATPO führt nur eine formelle Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch.
Einreichungssprache: Deutsch Notwendige Dokumente:
- Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
- Eine kurze Beschreibung
Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):
- Vollmacht
- Prioritätsbeleg
- Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
- Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts