2 Jahre
Ja. Vor der Patenterteilung/-ablehnung kann die Patentart auf Antrag des Anmelders von Gebrauchsmuster in Erfindung umgewandelt werden. Kann nur einmal umgewandelt werden.
Eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten vor dem Anmeldetag/Prioritätstag kann gewährt werden, wenn die Erfindung aufgrund offensichtlichen Missbrauchs durch den Anmelder oder seine ehemaligen Rechteinhaber offenbart oder wenn die Erfindung bei einer amtlichen Stelle ausgestellt oder amtlich anerkannt wird Ausstellung.
- Autorisierungsgebühr: Keine
- Jahresgebühr: Nach der Genehmigung wird sie jährlich ab dem 4. Jahr ab dem Datum der Antragstellung gezahlt und sollte jedes Jahr innerhalb von 3 Monaten vor dem Datum der Antragstellung gezahlt werden. Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann die Zahlung innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten aufgeschoben werden, es wird jedoch ein Zuschlag von 20 % verlangt. Die erste Jahresgebühr (d. h. das 4. Jahr) kann innerhalb von 6 Monaten nach Zahlungsverzug ohne Zahlung der Säumnisgebühr gezahlt werden. Sie kann auch alle drei Jahre im 4. bis 6. Jahr und im 7. bis 10. Jahr gezahlt werden.
- Autorisierungsgebühr: Keine
- Jahresgebühr: Nach der Genehmigung wird sie jährlich ab dem 6. Jahr ab dem Datum der Antragstellung gezahlt und sollte jedes Jahr innerhalb von 3 Monaten vor dem Datum der Antragstellung gezahlt werden. Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann die Zahlung innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten aufgeschoben werden, es wird jedoch ein Zuschlag von 20 % verlangt. Für die ersten drei Monate des Zahlungsverzugszeitraums für die erste Jahresgebühr (d. h. das sechste Jahr) wird keine Verzugsgebühr erhoben.
1 Monat
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Europäischer wirksamer Weg: innerhalb von 3 Monaten ab Erteilung des europäischen Patents.
- Autorisierungsgebühr: Keine
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr wird alle 5 Jahre gezahlt, wobei die überfällige Jahresgebühr innerhalb einer Nachfrist von bis zu sechs Monaten nach Fälligkeit gezahlt werden kann, gleichzeitig wird eine Säumnisgebühr von 20 % fällig. Zahlen Sie innerhalb der ersten 3 Monate der Nachfrist ohne Verzugsgebühren.
Die ATPO führt eine formelle Prüfung nur für Gebrauchsmusteranmeldungen durch. Obwohl ATPO Gebrauchsmusteranmeldungen durchsucht, wirken sich die Suchergebnisse nicht auf die Erteilungsergebnisse aus. Der Anmelder kann die Patentanmeldung nach Erhalt des Recherchenberichts ändern.
20 Jahre. Patentierte Arzneimittel und Pflanzenschutz-Neuzüchtungen können eine zusätzliche 5-jährige Verlängerungsfrist erhalten, und Kinderarzneimittel können eine zusätzliche halbe Jahres-Patentschutzfrist erhalten.
Ja