- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Europäischer wirksamer Weg: innerhalb von 3 Monaten ab Erteilung des europäischen Patents.
- Besonderheiten des Patentanmeldeverfahrens für Gebrauchsmusteranmeldungen in Österreich
- Anleitung zur Zulassung von Geschmacksmustern und Jahresgebühr in Österreich
- Ist die Designanmeldung in Österreich umwandelbar?
- Wie lange dauert die Zulassung eines Geschmacksmusters in Österreich?
- Ob eine österreichische Geschmacksmusteranmeldung ein kombiniertes Erscheinungsbild beantragen kann
- Anleitung zur Zulassung der Gebrauchsmusteranmeldung und Jahresgebühr in Österreich
- Kann die Priorität der österreichischen Erfindungspatentanmeldung wiederhergestellt werden?
- Welches ist die zuständige Behörde für die Patentanmeldung von Erfindungen in Österreich?
- Wie lange ist die Schutzdauer der österreichischen Erfindungspatentanmeldung?
- Was sind die Anforderungen an die österreichischen Erfindungspatentanmeldungsunterlagen?