20 Jahre
Das DKPTO führt nur eine formelle Prüfung von Geschmacksmusteranmeldungen durch.
Das DKPTO führt nur eine formelle Prüfung von Gebrauchsmusteranmeldungen durch. Es kann in einer Fremdsprache eingereicht werden, aber die dänische Übersetzung muss innerhalb eines Monats nach dem Einreichungsdatum fertiggestellt werden. Der Anmelder/jede Person kann während der Gültigkeitsdauer des Patents einen Prüfungsantrag stellen, und das DKPTO führt nach Zahlung der entsprechenden Gebühr eine Sachprüfung durch. Methodenansprüche sind nicht zulässig.
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Sie können die Jahresgebühr für das 1.-5. Jahr am Ende des zweiten Jahres der Gültigkeitsdauer bezahlen und die 6.-10. Jahresgebühr am Ende des 6. Jahres. Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann diese innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten bezahlt werden, gleichzeitig wird eine Säumnisgebühr von 20 % fällig.
Innerhalb von 12 Monaten vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
NEIN
Innerhalb von 12 Monaten vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 31 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
10 Jahre
Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
1-3 Jahre