Wie viele Jahre beträgt die Schutzdauer für Gebrauchsmusteranmeldungen in Dänemark?

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10 Jahre

专利申请流程

  • Das DKPTO führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. Dänische Patentanmeldungen können auf Englisch eingereicht und geprüft werden, aber wenn das Patent erteilt wird, müssen die Ansprüche ins Dänische übersetzt werden. Die Sachprüfung beginnt automatisch, ein Antrag auf Sachprüfung durch den Antragsteller ist nicht erforderlich. DKPOT führt eine Neuheitsrecherche und Patentierbarkeitsprüfung durch, und der Anmelder erhält den ersten Recherchenbericht innerhalb von 6 bis 7 Monaten ab dem Datum der Anmeldung. Die Patentanmeldung wird in ca. 1-3 Jahren nach Erfüllung der Erteilungsbedingungen erteilt.

  • NEIN

  • Einreichungssprache: Dänisch/Englisch

    Notwendige Dokumente:

    1. Außendesign-Bild (sechs Ansichten)
    2. Produktbeschreibung

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden):

    1. Prioritätsbeleg
    2. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    3. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
  • Innerhalb von 12 Monaten vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.

  • 4 Wochen

  • Ja

  • Einreichungssprache: Dänisch/Englisch

    Pfad der Pariser Konvention PCT-Weg

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Notwendige Dokumente:

    1. die Zusammenfassung der Belehrung
    2. Zusammenfassung beigefügt
    3. Ansprüche
    4. Handbuch
    5. Anleitung beigefügt

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
    2. Certificate of Deposit of Microorganisms und seine dänisch/englische Übersetzung
    3. Certificate of Microbiological Survival und seine dänisch/englische Übersetzung
    4. Prioritätsbeleg/DAS
    5. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    6. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts
    7. Entscheidung über die Vertraulichkeitsprüfung chinesischer Patentanmeldungen

    Zusätzliche Dokumente (falls vorhanden)

    1. Internationale Anwendungsveröffentlichung
    2. Internationaler Recherchenbericht/Vorläufiger Prüfungsbericht
    3. Eintritt in die dänische nationale Phase 19/28/34/41 geändert
    4. Sequenzprotokoll (PDF-Format und TXT-Format)
    5. Certificate of Deposit of Microorganisms und seine dänisch/englische Übersetzung
    6. Certificate of Microbiological Survival und seine dänisch/englische Übersetzung
    7. Dienstbescheinigung / Arbeitsbescheinigung / Prioritätszuweisungsbescheinigung
    8. Bescheinigung über die Übertragung des Antragsrechts

  • Das DKPTO führt nur eine formelle Prüfung von Gebrauchsmusteranmeldungen durch. Es kann in einer Fremdsprache eingereicht werden, aber die dänische Übersetzung muss innerhalb eines Monats nach dem Einreichungsdatum fertiggestellt werden. Der Anmelder/jede Person kann während der Gültigkeitsdauer des Patents einen Prüfungsantrag stellen, und das DKPTO führt nach Zahlung der entsprechenden Gebühr eine Sachprüfung durch. Methodenansprüche sind nicht zulässig.

  • Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.

  • Ja