25 Jahre. Designs für Komponenten, die zur Reparatur komplexer Produkte verwendet werden, um ihr ursprüngliches Aussehen wiederherzustellen, sind bis zu 15 Jahre geschützt.
15 Monate
- Lizenzgebühr: Keine.
- Jahresgebühr: Die Anmeldegebühr beinhaltet die Amtsgebühr für die ersten 5 Jahre. Die erste Jahresgebühr muss innerhalb von 5 Jahren nach dem Anmeldetag entrichtet werden.
20 Jahre
10 Jahre
- Zulassungsgebühr: Der Antragsteller hat die Zulassungsgebühr innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Zulassungsbescheids zu entrichten.
- Jahresgebühr: ab dem ersten Jahr ab Antragsdatum jährlich zu zahlen Bei Überschreitung der Jahresgebühr kann diese innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden, gleichzeitig wird eine Säumnisgebühr von 20 % fällig.
Die Wiedereinsetzung in den Vorrang wird aus Gründen der „Sorgfalt“ akzeptiert.
Dänisches Patent- und Markenamt
Englisch: Dänisches Patent- und Markenamt, DKPTO
Website: Startseite (dkpto.org)
Suche nach dänischen Gebrauchsmusterpatenten: PVSOnline - Patent & Varemærkestyrelsen (dkpto.dk)
Ja
25 Jahre. Designs für Komponenten, die zur Reparatur komplexer Produkte verwendet werden, um ihr ursprüngliches Aussehen wiederherzustellen, sind bis zu 15 Jahre geschützt.
Ja