Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- Europäischer wirksamer Weg: innerhalb von 3 Monaten ab Erteilung des europäischen Patents.
OSIM führt nur eine formelle Prüfung von Gebrauchsmusteranmeldungen durch. OSIM erstellt innerhalb von 6 Monaten ab dem Einreichungsdatum einen Recherchenbericht und fügt relevante Dokumente zum Stand der Technik im Zusammenhang mit der Neuheit bei. Der Anmelder kann die Patentanmeldung innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Recherchenberichts ändern. Der Recherchenbericht kann zum Zeitpunkt der Erteilung oder nach Erteilung auf Antrag des Anmelders/Dritten veröffentlicht werden.
OSIM führt formelle und sachliche Prüfungen von Geschmacksmusteranmeldungen durch. Die Qualität der Bilder des Außendesigns muss garantiert sein, und OSIM akzeptiert nur Bilder oder Papierkopien im .gif-Format. Anmelder können einen Aufschub der Veröffentlichung beantragen, jedoch nicht später als 30 Monate nach dem Anmeldetag. Innerhalb von zwei Monaten nach der Veröffentlichung kann jeder Dritte Einwände erheben und Beweise vorlegen, und OSIM übermittelt dem Antragsteller die öffentliche Meinung des Dritten, und der Antragsteller antwortet innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Benachrichtigung. Innerhalb von drei Monaten nach Einreichung des Einspruchs erstellt OSIM einen Bericht über die Zustimmung oder Ablehnung des Einspruchs, der in der Sachprüfung berücksichtigt wird.
NEIN
- Autorisierungsgebühr: Der Antragsteller muss innerhalb von 4 Monaten nach Erhalt der Bekanntgabe der Patentautorisierungsentscheidung zahlen und gleichzeitig die Jahresgebühr zum Zeitpunkt der Autorisierung entrichten.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr wird ab dem dritten Jahr nach Antragstellung jährlich gezahlt, wobei die überfällige Jahresgebühr innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden kann und gleichzeitig eine Säumnisgebühr in Höhe von 0,5 Euro zu entrichten ist .
Der anfängliche Schutz beträgt 6 Jahre und kann nach Ablauf zweimal verlängert werden, und der maximale Schutz kann 10 Jahre betragen.
- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
Der anfängliche Schutz beträgt 10 Jahre und kann nach Ablauf 4 Mal um jeweils 5 Jahre verlängert werden, und der maximale Schutz kann 25 Jahre betragen.
NEIN
Die Neuheitsschonfrist beträgt 12 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.