- Route der Pariser Konvention: 12 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
- PCT-Weg: 30 Monate ab dem frühesten Prioritätsdatum.
6 Monate
Die Neuheitsschonfrist beträgt 6 Monate vor dem Anmeldetag/Prioritätstag.
OSIM führt nur eine formelle Prüfung von Gebrauchsmusteranmeldungen durch. OSIM erstellt innerhalb von 6 Monaten ab dem Einreichungsdatum einen Recherchenbericht und fügt relevante Dokumente zum Stand der Technik im Zusammenhang mit der Neuheit bei. Der Anmelder kann die Patentanmeldung innerhalb von 2 Monaten nach Erhalt des Recherchenberichts ändern. Der Recherchenbericht kann zum Zeitpunkt der Erteilung oder nach Erteilung auf Antrag des Anmelders/Dritten veröffentlicht werden.
NEIN
- Autorisierungsgebühr: Der Antragsteller muss innerhalb von 4 Monaten nach Erhalt der Bekanntgabe der Patentautorisierungsentscheidung zahlen und gleichzeitig die Jahresgebühr zum Zeitpunkt der Autorisierung entrichten.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr wird ab dem dritten Jahr nach Antragstellung jährlich gezahlt, wobei die überfällige Jahresgebühr innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden kann und gleichzeitig eine Säumnisgebühr in Höhe von 0,5 Euro zu entrichten ist .
2 Jahre
20 Jahre
OSIM führt formelle und sachliche Prüfungen von Erfindungspatentanmeldungen durch. OSIM erstellt innerhalb von 6 Monaten einen Recherchenbericht mit schriftlicher Stellungnahme zur Patentierbarkeit, der gleichzeitig mit der Patentanmeldung veröffentlicht wird. Der Anmelder muss spätestens innerhalb von 30 Monaten ab dem Anmeldetag einen Antrag auf Sachprüfung stellen und kann innerhalb von 18 Monaten ab dem Anmeldetag einen Antrag auf beschleunigte Sachprüfung stellen. Nach sachlicher Prüfung der Patentanmeldung trifft OSIM eine Entscheidung über Erteilung oder Ablehnung und benachrichtigt den Anmelder innerhalb eines Monats, und die Entscheidung wird nach Ablauf der einmonatigen Beschwerdefrist bekannt gegeben.
4-5 Monate
- Autorisierungsgebühr: Der Antragsteller muss innerhalb von 4 Monaten nach Erhalt der Bekanntgabe der Patentautorisierungsentscheidung zahlen und gleichzeitig die Jahresgebühr zum Zeitpunkt der Autorisierung entrichten.
- Jahresgebühr: Die Jahresgebühr wird ab dem dritten Jahr nach Antragstellung jährlich gezahlt, wobei die überfällige Jahresgebühr innerhalb einer Nachfrist von 6 Monaten nachgezahlt werden kann und gleichzeitig eine Säumnisgebühr in Höhe von 0,5 Euro zu entrichten ist .