NEIN
20 Jahre
10 Jahre
Kolumbien erhebt keine Gebühren für Bewilligungsbeamte. Die erste Jahresgebühr nach der Patenterteilung muss vor dem letzten Tag des Monats entrichtet werden, der dem internationalen Anmeldetag entspricht. Stundungen sind innerhalb der 6-monatigen Nachfrist möglich, vorbehaltlich Verzugsgebühren
Kolumbien erhebt keine Gebühren für Lizenzbeamte und Jahresgebühren
Die Anmeldung verliert nicht an Neuheit, wenn sie innerhalb von 6 Monaten vor dem Anmeldetag/Prioritätstag durch den Anmelder, Erfinder, Vertreter oder einen Dritten oder eine staatliche Stelle, die von den oben genannten Personen Informationen erhalten hat, offenbart wird.
Aussehen erfordert keinen Antrag auf Überprüfung. Das kolumbianische Patentamt führt keine Neuheitsprüfung durch, es sei denn, ein Dritter widerspricht der Geschmacksmusteranmeldung innerhalb von 30 Arbeitstagen nach ihrer Veröffentlichung.
NEIN
Kolumbien erhebt keine Gebühren für Bewilligungsbeamte. Die erste Jahresgebühr nach der Patenterteilung muss vor dem letzten Tag des Monats entrichtet werden, der dem internationalen Anmeldetag entspricht. Stundungen sind innerhalb der 6-monatigen Nachfrist möglich, vorbehaltlich Verzugsgebühren
Die Anmeldung verliert nicht an Neuheit, wenn sie innerhalb von 12 Monaten ab dem Anmeldetag/Prioritätstag durch den Anmelder, Erfinder, Vertreter oder einen Dritten oder eine staatliche Stelle, die Informationen von den oben genannten Personen erhalten hat, offenbart wird.
NEIN