Global Trademark GO – Bulgarien – Einführung in die bulgarische Markenanmeldung

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Bulgarische Marken können für Textmarken, Grafikmarken, Tonmarken, Kollektivmarken, Zertifizierungsmarken usw. angemeldet werden. In Bulgarien können Sie eine Marke in mehreren Kategorien anmelden.

1. Markenbehörde

2. So beantragen Sie die Markenregistrierung

  • Elektronische Übermittlung, einschließlich: Post, Fax und elektronische Mittel. Bei der Übermittlung per Fax muss das Originaldokument innerhalb eines Monats nach dem Versanddatum an das BPO gesendet werden, und auf dem Originaldokument muss deutlich das Datum des Faxversands vermerkt sein.

3. Sprache des Antrags auf Markenregistrierung

  • bulgarisch

4. Erforderliche Dokumente für den Markenregistrierungsantrag

  • Antragsformular für die Markenregistrierung mit Name und Adresse des Antragstellers
  • Markenmuster
  • Liste der Waren und/oder Dienstleistungen
  • Die Vollmacht kann 2 Monate nach Antragstellung erneut eingereicht werden.
  • Prioritätsdokumente können 2 Monate nach dem Datum der Antragstellung eingereicht werden. Eine bulgarische Übersetzung ist nur erforderlich, wenn dies vom BPO verlangt wird.

5. Prozess zur Anmeldung einer bulgarischen Marke

  • Nach Erhalt des Markenanmeldungsantrags führt das BPO eine formelle Prüfung und eine Sachprüfung durch. Die Markenanmeldung, die die formelle Prüfung besteht, wird im Markenanmeldungsregistrierungsbuch erfasst und mit einer Markenanmeldungsnummer und einem Anmeldedatum versehen. Gleichzeitig , prüft das BPO auch die Gebühr für die Markenregistrierung. Vollständiger Zahlungsbeleg. Wenn der Zahlungsbeleg nicht beigefügt ist, hat der Antragsteller 14 Tage Zeit, ihn einzureichen, um den Mangel zu beheben. Erfolgt der verspätete Antrag innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Frist, wird die doppelte Antragsgebühr erhoben. Wird die Anmeldegebühr nicht innerhalb dieser Frist entrichtet, gilt die Markenanmeldung als zurückgezogen. Die angemeldete Marke muss eine oder mehrere Klassen von Waren und/oder Dienstleistungen innerhalb der Waren- und Dienstleistungsklassifikation bezeichnen. Zu den Bewerbungsunterlagen sollten gehören:
    • Antrag auf Markeneintragung und Liste der beigefügten Dokumente;
    • Identitätsnachweis, Adresse und Staatsangehörigkeit des Antragstellers;
    • Vollmacht;
    • Prioritätsinformationen und Prioritätsdokumente;
    • Marken-/Dienstleistungsliste;
    • Beschreibung oder Beschreibung der Marke/des Elements/der Farbe/Schreibweise;
    • Bei einer teilungspflichtigen Marke sind Angaben zur bisherigen Marke erforderlich;
    • Beschreibung des Markentyps/Typs;
    • Regeln für die Verwendung von Kollektivmarken und Zertifizierungszeichen;
    • Nachweis über die Zahlung der Markenanmeldungsgebühr.
  • Nach bestandener formeller Prüfung tritt der Markenanmeldungsantrag in die materielle Prüfungsphase ein. Das BPO fordert den Antragsteller auf, die Mängel in der Markenanmeldung innerhalb eines Monats zu beheben. Kann der Antragsteller die Mängel innerhalb dieser Frist nicht beheben, wird die Prüfung abgebrochen. Wenn die überprüfte Marke mehrere Marken enthält, kann der Antragsteller die Markenanmeldung innerhalb eines Monats aufteilen, und die aufgeteilten Anmeldungen behalten das Anmeldedatum und das Prioritätsdatum der ursprünglichen Anmeldung.
  • Innerhalb von zwei Monaten nach Veröffentlichung der Marke im Amtsblatt des Patentamts prüft das BPO die Markenanmeldung auf absolute Eintragungshindernisse. Liegen Gründe für die Ablehnung aller oder eines Teils der Waren oder Dienstleistungen vor, teilt das BPO dies dem Antragsteller mit und räumt ihm eine zweimonatige Widerspruchsfrist ein. Wenn der Antragsteller innerhalb dieser Frist nicht antwortet oder die Mängel nicht beheben kann, entscheidet das BPO, den Antrag ganz oder teilweise abzulehnen. Im Falle einer teilweisen Ablehnung hat der Antragsteller die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Zugang der Entscheidung einen Antrag auf Teilung des Antrags zu stellen oder noch während des Verfahrens gegen die Ablehnungsentscheidung Berufung einzulegen. Wenn die Vorschriften erfüllt sind, wird die Markenanmeldung im Mitteilungsblatt des Patentamts veröffentlicht.

6. Für die Markenänderung/-übertragung erforderliche Dokumente

  • Vollmacht
  • Informationen zur Namens-/Adressänderung
  • Übertragungsvertrag
  • Markenregistrierungszertifikat

7. Markenlöschung

  • Wenn eine Marke in Bulgarien nicht innerhalb von 5 Jahren nach der Registrierung verwendet wird, kann die Marke widerrufen werden, es sei denn, es gibt einen berechtigten Grund für die Nichtbenutzung.

8. Markeneinwände

  • Gegen die Markeneintragung kann jeder innerhalb von drei Monaten ab Veröffentlichung der Marke Widerspruch einlegen. Die Einspruchsgebühr ist zum Zeitpunkt der Einlegung des Einspruchs, spätestens jedoch nach Ablauf der Dreimonatsfrist für die Einlegung des Einspruchs zu entrichten.
  • Ein Widerspruchsantrag muss Folgendes enthalten:
    • Daten über Gegner;
    • Die rechtlichen Informationen, auf die sich der Widerspruch stützt;
    • Die Markeninformationen der gegnerischen Partei, einschließlich Registrierungsnummer, Name, Name des Antragstellers und Name des Inhabers der internationalen Registrierung;
    • Die gegnerische Partei hat die in der Markenanmeldung genannten Waren und/oder Dienstleistungen in der internationalen Registrierung gesondert zu beschreiben;
    • Daten über die ältere Marke und/oder das ältere Recht, auf die sich der Widerspruch stützt, einschließlich der Eintragungs- oder Registrierungsnummer, der Waren und/oder Dienstleistungen, auf denen die Marke basiert, und des Namens des Inhabers der älteren Marke;
    • Eine Beschreibung der Waren und/oder Dienstleistungen, auf die sich der Einspruch stützt;
    • Erläutern Sie die Gründe, Argumente und Beweggründe, auf denen der Einspruch beruht, und erbringen Sie ggf. Beweise;
    • Bei Zahlung per Banküberweisung muss ein Zahlungsnachweis vorgelegt werden;
    • Eine Vollmacht vorlegen;
    • Wenn gemäß Artikel 12 Absatz 5 des Gesetzes über Verwaltungsstreitigkeiten Einspruch erhoben wird, wird die wirksame Gerichtsbescheinigung oder das Gerichtsurteil ausgestellt.

9. Autorisierung, Gültigkeitsdauer und Erneuerung der Marke

  • Die Registrierungsgebühren sollten innerhalb eines Monats nach der Markenregistrierung bezahlt werden. Die Gültigkeitsdauer einer bulgarischen Marke beträgt 10 Jahre ab dem Anmeldedatum. Es kann nach Zahlung der Verlängerungsgebühr um 10 Jahre verlängert werden. Verlängerungsgebühren sind innerhalb des letzten Gültigkeitsjahres oder innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf fällig, vorbehaltlich Gebühren für verspätete Zahlungen.

10. Durchschnittliche Zeit bis zur Markenautorisierung

  • Wenn die Markenregistrierung reibungslos verläuft, beträgt die durchschnittliche Zeit für die Markenregistrierung in Bulgarien 16 bis 18 Monate.
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