Schweiz, Global Trademark GO – Einführung in die Schweizer Markenanmeldung

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In der Schweiz sind jegliche Grafiken, Wörter (wie z. B. Victorinox), Buchstabenkombinationen (wie z. B. ABB), Zahlenkombinationen (wie z. B. 501), dreidimensionale Formen (wie z. B. der Mercedes-Stern), Geschäftsslogans (wie z. B. „Katzen werden kaufen“) zulässig Whisky"), Ton (z. B. Ricola-Werbelied) usw. sowie Kombinationen dieser Elemente gelten für Wortmarken, Bildmarken, Gemeinschaftsmarken, Farbmarken, dreidimensionale Marken, Klangmarken, Positionsmarken, Sportmarken, Hologramme Marken usw. In der Schweiz können Sie eine Marke in mehreren Kategorien anmelden.

1. Markenbehörde:

  • Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum, IGE/IGE
  • Website: Marken - Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (ige.ch)
  • Markenrecherche: Prüfungshilfe (ige.ch); Swissreg – Institut für Geistiges Eigentum

2. So beantragen Sie die Markenregistrierung:

  • Elektronische Online-Einreichung, E-Mail-Einreichung, Postversand

3. Sprache des Antrags auf Markenregistrierung:

  • Englisch/Französisch/Deutsch

4. Erforderliche Dokumente für den Markenregistrierungsantrag:

  • Bewerbungsinformation
  • Markenmuster
  • Liste der Waren und/oder Dienstleistungen, für die die Marke verwendet wird
  • Zahlen Sie die entsprechenden Gebühren
  • Vollmacht
  • Prioritätsdokument und seine englische/deutsche/italienische/französische Übersetzung

5. Verfahren zur Anmeldung einer Schweizer Marke:

  • Das IPI führt bei Markenanmeldungen nur eine absolute Prüfung und keine relative Zwei-Punkte-Prüfung durch und prüft daher nicht, ob die angemeldete Marke bereits in gleicher oder ähnlicher Form existiert. Wenn eine Marke mit einer eingetragenen Marke kollidiert, kann die Marke zu einem späteren Zeitpunkt für ungültig erklärt oder zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden. Daher empfiehlt Swiss Trademark Registration dringend, vor der Anmeldung einer Marke eine Recherche durchzuführen. Bei der formellen Prüfung von Markenanmeldungen durch das IPI werden Ungenauigkeiten in der vorgesehenen Waren- und Dienstleistungsklassifizierungsliste oder eine unzureichende Beschreibung der Marke festgestellt, die dann auf www.swissreg.ch bekannt gegeben werden, wobei das Datum der Bekanntgabe das Autorisierungsdatum ist. Die inhaltliche Prüfung umfasst Folgendes: Die Marke darf nicht beschreibend sein; sie darf keine Informationen über die Art, Qualität, Art, den Herstellungsort, den Bestimmungsort oder den Preis der Waren enthalten; sie darf die Eigenschaften des Produkts oder der Dienstleistung nicht irreführen; sie muss nicht gegen geltende Gesetze, die öffentliche Ordnung, gute Sitten usw. verstoßen.
  • Die Schweiz ist ein mehrsprachiges Land und das IPI prüft Markenzeichen anhand der drei Landessprachen und Englisch.


6. Für die Markenänderung/-übertragung erforderliche Dokumente:

  • Informationen zur Namens-/Adressänderung
  • Vollmacht
  • Übertragungsvertrag
  • Markenregistrierungszertifikat

7. Markenlöschung

  • Wenn eine eingetragene Marke fünf Jahre in Folge nicht benutzt wurde, kann jeder die Löschung der veröffentlichten Marke beantragen.

8. Markeneinwände

  • Jeder kann innerhalb von 90 Arbeitstagen ab dem Datum der Bekanntgabe der Marke einen Widerspruchsantrag gegen die angekündigte Marke einreichen.

9. Autorisierung, Gültigkeitsdauer und Erneuerung der Marke

  • Das IPI erhebt keine offiziellen Gebühren für die Markenlizenzierung. Eine eingetragene Marke ist ab dem Datum der Markenanmeldung 10 Jahre lang geschützt. Ein Verlängerungsantrag kann innerhalb von 6 Monaten vor dem Ablaufdatum oder innerhalb einer 6-monatigen Nachfrist nach Ablauf gestellt werden, es ist jedoch eine Verspätungsgebühr erforderlich. Marken können auf unbestimmte Zeit verlängert werden.

10. Durchschnittliche Zeit bis zur Markenautorisierung

  • Wenn die Registrierung reibungslos verläuft, beträgt die durchschnittliche Zeit für die Markenregistrierung in der Schweiz 4-8 Monate. Wird ein Antrag auf beschleunigte Prüfung gestellt, kann die Markeneintragung innerhalb eines Monats erfolgen, es muss jedoch eine Gebühr für die beschleunigte Prüfung entrichtet werden.

11. Andere Angelegenheiten, die Aufmerksamkeit erfordern

  • Seit dem 1. Juli 2014 ist das Freihandelsabkommen zwischen China und der Schweiz offiziell in Kraft getreten. Daher ist die Zahl der Markenanmeldungen chinesischer Unternehmen in den Bereichen Textilien, Rohstoffe, Möbel, Spielzeug und anderen arbeitsintensiven Leichtindustrien deutlich gestiegen Produkte sowie mechanische und elektrische Produkte.
  • Obwohl das IPI Markenprüfungen nur aus absoluten Gründen durchführt, sind die Prüfstandards relativ streng. Die Schweiz kann eine Markenanmeldung mit der Begründung ablehnen, dass die Marke nach dem Bundesgesetz zum Schutz von Marken und Herkunftsbezeichnungen des Landes möglicherweise irreführend ist.