US-amerikanisches Designpatent-Anmeldeverfahren

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Das USPTO führt formelle Prüfungen und Sachprüfungen für Geschmacksmusteranmeldungen durch. Die Prüfungsinhalte umfassen hauptsächlich:

  • Die Zeichnungen und Offenbarungen werden auf Vollständigkeit überprüft und der Anmeldegegenstand mit dem Stand der Technik verglichen.
  • Zum Stand der Technik gehören erteilte Patente und jegliches veröffentlichte Material.

Zu den Gründen des USPTO für die Ablehnung einer Geschmacksmusterpatentanmeldung gehören: Unsicherheit, Unfähigkeit zur Umsetzung und ob das Geschmacksmuster im Stand der Technik existiert (einzelne Bezugnahme oder Kombination von Bezugnahmen). Der USPTO-Prüfer erlässt einen Bescheid über die Prüfung der Mängel der Patentanmeldung und weist auf alle technischen oder materiellen Mängel hin, die die Patentierbarkeit beeinträchtigen. Das Prüfungsgutachten kann auch Vorschläge des Prüfers für Änderungen der Anmeldung enthalten, damit diese der Form einer Patentanmeldung entspricht. Wenn sich herausstellt, dass der beanspruchte Gegenstand patentierbar ist, erhält der Anmelder gegen Zahlung einer Erteilungsgebühr Geschmacksmusterrechte.

Nach einer endgültigen Ablehnung oder nachdem der Anspruch zweimal abgelehnt wurde, kann ein Antragsteller beim Patent Trial and Appeal Board (PTAB) Berufung einlegen. Wenn der Antragsteller mit dem Ergebnis des PTAB nicht zufrieden ist, kann er beim US-Bezirksgericht für den Eastern District of Virginia eine Zivilklage gegen das USPTO einreichen oder beim US-Gericht Berufung gegen die Entscheidung des Patent Reexamination Board einlegen Berufungen für den Federal Circuit.

Jeder kann Einspruch gegen ein genehmigtes Geschmacksmuster einlegen, aber nicht gegen eine Geschmacksmusteranmeldung, die noch geprüft wird. Obwohl das USPTO kein formelles Verfahren für die Einreichung von Einwänden gegen anhängige Designpatentanmeldungen vorsieht, dient jeder Dritte, der eine erteilte oder veröffentlichte Patentanmeldung, ein Patent oder eine andere gedruckte Veröffentlichung einreicht, als öffentlicher Kommentar Dritter für den USPTO-Prüfer . Da Geschmacksmusteranmeldungen in der Praxis jedoch nicht offengelegt werden, ist die Art des zu prüfenden Geschmacksmusters unbekannt, sodass dieses Verfahren bei zu prüfenden Geschmacksmusteranmeldungen selten angewendet wird.

Laut USPTO-Statistik beträgt die durchschnittliche Erteilungszeit für US-Geschmacksmusteranmeldungen im Juli 2024 22,6 Monate.

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