Global Trademark GO – Bahrain – Einführung in die Markenanmeldung in Bahrain

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In Bahrain können Sie eine Wortmarke, eine Grafikmarke, eine Hörmarke, eine Kombination aus einem Namen, einem Wort, einem Buchstaben, einer Zahl, einem Bild, einer Inschrift, einem Symbol, einem fotografischen Element, einer Verpackung usw. anmelden. eine Figur, eine Form, eine oder mehrere Farben, eine Marke oder eine Gruppe von Marken, Duftmarken usw. Bahrain ist gemäß der International Nice Classification-Tabelle klassifiziert und akzeptiert keine Markenanmeldungen für mehrere Klassen mit einer Marke.

1. Markenbehörde:

  • Bahrain Industrial Property Board, Englisch: Ministerium für Industrie und Handel, MOIC
  • Website: Marken (moic.gov.bh)

2. So beantragen Sie die Markenregistrierung:

  • Papiereinreichung, elektronische Einreichung

3. Sprache des Antrags auf Markenregistrierung:

  • Arabisch

4. Erforderliche Dokumente für den Markenregistrierungsantrag:

  • Angaben zum Bewerber (einschließlich Nationalität)
  • Handelt es sich bei dem Antragsteller um ein Unternehmen, ist eine notariell beglaubigte und beglaubigte Gewerbeerlaubnis erforderlich.
  • Nachweis der Eintragung des Unternehmens des Antragstellers in das Handelsregister
  • Liste der Waren und/oder Dienstleistungen, für die die Marke verwendet wird
  • Markenmuster
  • Vollmacht, die notariell beglaubigt und beglaubigt werden muss und innerhalb von 90 Tagen ab Antragsdatum ergänzt werden kann.
  • Das Prioritätsdokument und seine arabische Übersetzung können innerhalb von 90 Tagen ab dem Anmeldetag eingereicht werden.

5. Verfahren zur Anmeldung einer Marke in Bahrain:

  • Markenanmeldungen unterliegen in Bahrain einer formellen und inhaltlichen Prüfung. Die Sachprüfung umfasst eine Unterscheidungsprüfung und eine Recherche bestehender Marken. Widerspruch gegen eine Marke kann innerhalb von 60 Tagen nach Veröffentlichung der Markenanmeldung auf der offiziellen Website des Ministeriums für Industrie, Handel und Tourismus eingereicht werden.

6. Für die Markenänderung/-übertragung erforderliche Dokumente:

  • Der Nachweis einer Namens-/Adressänderung erfordert eine notarielle Beglaubigung und Zertifizierung
  • Eine Vollmacht erfordert eine notarielle Beglaubigung und Beglaubigung
  • Der Übertragungsvertrag erfordert eine notarielle Beglaubigung und Beglaubigung
  • Markenregistrierungszertifikat

7. Markenlöschung

  • Wenn eine eingetragene Marke fünf Jahre in Folge nicht benutzt wurde, kann jeder die Löschung der veröffentlichten Marke beantragen.

8. Markeneinwände

  • Jeder kann innerhalb von 60 Arbeitstagen ab dem Datum der Bekanntgabe der Marke einen Widerspruchsantrag gegen die angekündigte Marke einreichen.

9. Autorisierung, Gültigkeitsdauer und Erneuerung der Marke

  • Die Schutzdauer einer Marke im Königreich Bahrain beträgt 10 Jahre ab dem Anmeldedatum. Verlängerungsanträge können im letzten Jahr der Schutzfrist gestellt werden. Läuft die Frist ab, kann die Bearbeitung innerhalb der 3-monatigen Nachfrist erfolgen. Wenn der Registrant nach Ablauf der Verlängerungsfrist immer noch keinen Antrag auf Erneuerung der Eintragung stellt, dürfen andere die Eintragung der Marke nicht innerhalb von drei Jahren beantragen.

10. Durchschnittliche Zeit bis zur Markenautorisierung

  • Wenn die Registrierung reibungslos verläuft, beträgt die durchschnittliche Zeit für die Markenregistrierung in Bahrain 6-9 Monate.
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