Die Türkei ändert die „Nichtbenutzungslöschung“ vom Gerichtsverfahren zum Verwaltungsverfahren

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Ab dem 10. Januar 2024 wird das türkische Patentamt „TÜRKPATENT“ die einzige Verwaltungsbehörde sein, die über die Markenlöschung aufgrund der „Nichtbenutzung der Marke“ entscheidet. Das Markenlöschungsverfahren wird vom ursprünglichen Gerichtsverfahren auf ein Verfahren umgestellt Verwaltungsverfahren. Ebenso hat TÜRKPATENT das Recht zu entscheiden, die eingetragene Marke ganz oder teilweise zu löschen. Der Markeninhaber kann jedoch immer noch Einspruch gegen die Entscheidung dieses Verfahrens bei einem spezialisierten Gericht für geistiges Eigentum einlegen.