Gebühren für einheitliches Patent/einheitliches Patentgericht (UPC).

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Mit der Einrichtung des Einheitlichen Patentgerichts (UPC) hat sein Case Management System (CMS) im September 2022 den Betrieb aufgenommen. Die Kosten des Einheitsgerichts sind im Dokument „Gerichtskosten und erstattungsfähige Kostenregeln“ definiert und umfassen Fixkosten (Art. 2) und Prozesskosten mit einem Wert über 500.000 € (Art. 3).

Die festen Gebühren für das Gericht erster Instanz sind wie folgt:

Vorgehensweise/Aktion

Festpreis

Verstoß [R.15] 11.000,00 €
Widerklage wegen Vertragsverletzung [R.53] 11.000,00 €
Erklärung zum Nichtverletzungsverfahren [R.68] 11.000,00 €
Lizenzentschädigungsstreitigkeiten [R80.3] 11.000,00 €
Entscheidung über Schadensersatzantrag [R.132] 3000,00 Euro

Auf dieser Grundlage betragen die Kosten einer europäischen Vertragsverletzungsklage zwischen 325.000,00 Euro und 50.000,00 Euro, wobei mindestens 17 Zwischenschritte zwischen 2500,00 Euro und 250.000 Euro zu durchlaufen sind. Der Gegenstand des Rechtsstreits basiert auf der vom Kläger in seiner ursprünglichen Stellungnahme vorgeschlagenen Bewertung des Rechtsstreits (Artikel 6).

Gemäß Artikel 8 des überarbeiteten Europäischen Patentgesetzes können Klein- und Kleinstunternehmen von einer Gebührenermäßigung von 60 % profitieren. Artikel 9 sieht vor, dass bei vorzeitiger Beendigung des Verfahrens durch Rücktritt vom Verfahren oder durch Vereinbarung zwischen den Parteien die fälligen Gebühren zurückzuerstatten sind (60 %, wenn das Verfahren vor dem Ende der schriftlichen Phase eingestellt wird; 40 %, wenn das Verfahren beendet wird). vor Ende der Verhandlungsphase beendet wird; 20 % werden erstattet, wenn das Verfahren vor Ende der mündlichen Verhandlungsphase beendet wird). In dieser Gebühr sind keine Servicegebühren enthalten.

Schließlich hat der Europäische Gerichtshof eine Höchstgrenze für die Kosten, einschließlich Agenturgebühren, festgelegt, die die obsiegende Partei erstatten kann, und kann die Höchstgrenze unter anderem je nach den finanziellen Möglichkeiten der Parteien erhöhen oder senken.