Die indonesische Regierung hat am 10. März 2024 die „Revision der Verordnung Nr. 5 des Industrieministeriums von 2024“ erlassen, die vorsieht, dass alle Importeure bei der Einreichung einer Importlizenz, insbesondere der General Consumer Import License (API), ein Markenregistrierungszertifikat vorlegen müssen -U ) oder die Lizenz des Importeurs für die Einfuhr von Handelswaren.
Gemäß den Vorschriften müssen Importeure, die API-U einreichen, die folgenden Dokumente vorlegen:
- Von der DGIP ausgestelltes Markenzertifikat
- Aufzeichnung/Nachweis der Einreichung einer Lizenzvereinbarung, einer Unterlizenz und/oder eines Ernennungsschreibens vom Markeninhaber an den autorisierten Vertreter
- Einfuhrgenehmigungsschreiben des Markeninhabers oder Bevollmächtigten
Genauer gesagt sind diese Dokumente für Importeure von importierten Modeprodukten mit API-U erforderlich, wie z. B. Textilien, Textilien, Taschen und Schuhe.
Seit der Umsetzung dieser Verordnung ist es für Geschäftsinhaber zu einer zusätzlichen Anforderung geworden, in Indonesien Markenschutz zu erhalten. In Indonesien dauert die Beantragung einer Markenregistrierung normalerweise 8 bis 10 Monate. Daher ist es am besten, eine Markenregistrierung vorzunehmen, bevor Sie geschäftliche Aktivitäten aufnehmen.
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