Das argentinische Markenamt (TMO) hat die Resolution Nr. 295/2024 erlassen, mit der ein neues Verfahren im Widerspruchsverfahren eingeführt wird.
In Argentinien wurde das Widerspruchsverfahren gegen Marken im Mai 2018 offiziell eingeleitet. Antragsteller und Einwender haben drei Monate Zeit, um ihre Einwände beizulegen. Wird der Einspruch nicht zurückgezogen, hat der Einspruchsempfänger ab dem Datum der Mitteilung 15 Arbeitstage Zeit, eine Stellungnahme und Beweise einzureichen.
Derzeit hat das argentinische Markenamt das Widerspruchsverfahren überarbeitet. Der Antragsteller muss nun sein Interesse an der Anmeldung bekunden und eine Amtsgebühr von 10 US-Dollar entrichten, damit der Prüfer des argentinischen Markenamts den Widerspruch prüfen kann. Wenn der Antragsteller keine Nachweise vorlegt und keine Gebühren zahlt, geht der Prüfer davon aus, dass der Antragsteller kein Interesse an der eingereichten Markenanmeldung hat, und der Antrag auf Markenregistrierung wird abgelehnt. Die Entscheidung gilt für alle Markenanmeldungen, gegen die derzeit ein Widerspruchsverfahren läuft und für die noch kein Erteilungsbescheid vorliegt.
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