Häufig gestellte Fragen zu italienischen Patenten
Können Patente jede Art von Erfindung abdecken, einschließlich Software, Geschäftsmethoden und medizinische Methoden?
- Geschäftsmethoden und medizinische Verfahren sind in Italien nicht patentierbar. Software selbst ist nicht patentierbar, Italien folgt jedoch den Prüfungsgrundsätzen des EPA, wonach Software patentierbar sein kann, wenn sie technische Merkmale aufweist. Um technische Eigenschaften zu haben, muss ein Computerprogramm weitere technische Wirkungen zeigen, wenn es auf einem Computer ausgeführt wird. Ein weiterer technischer Effekt ist einer, der über die normale physikalische Interaktion zwischen einem Programm (Software) und dem Computer (Hardware), auf dem es läuft, hinausgeht. Das heißt, computerimplementierte Erfindungen sind patentierbar, sofern andere rechtliche Anforderungen erfüllt sind.
Wer kann Patentrechte an einer Erfindung besitzen: ein Mitarbeiter eines Unternehmens, ein unabhängiger Auftragnehmer, mehrere Erfinder oder ein Joint Venture? Wie wird das Patenteigentum formal erfasst und übertragen?
- Erfinder haben das Recht, ihre Erfindung nach dem First-to-File-Prinzip zum Patent anzumelden. Bei mehreren Erfindern steht jedem Erfinder ein ungeteilter Anteil am Patent zu. Wird die Erfindung jedoch von einem Mitarbeiter eines Unternehmens im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit gemacht, so liegt das Patentrecht an der Erfindung beim Unternehmen. Enthält das Gehalt des Arbeitnehmers keine konkrete Vergütung für seine erfinderische Tätigkeit, hat der Erfinder Anspruch auf eine angemessene Vergütung, die sich nach dem wirtschaftlichen Wert der Erfindung richtet.
- Wenn ein Arbeitnehmer eine Erfindung in seiner Freizeit macht, diese aber einen Bezug zum Betrieb seines Arbeitgebers hat, hat der Arbeitgeber das Recht, als Erster das Patentrecht auf die Erfindung zu erwerben.
- Wird ein unabhängiger Auftragnehmer mit der Herstellung einer Erfindung beauftragt, so gehört die Erfindung dem Auftraggeber.
- Gemäß den einschlägigen Bestimmungen des italienischen Patentrechts müssen Änderungen des Patentbesitzes beim italienischen Patent- und Markenamt registriert und eine Kopie der unterzeichneten Übertragungsvereinbarung vorgelegt werden.
- Erfindungen und Schöpfungen, die von Mitarbeitern von Universitäten, öffentlichen Forschungsinstituten und bestimmten Krankenhäusern in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gemacht werden, werden als „IRCCS“ („Institute for Research, Hospitalization and Health Sciences“) bezeichnet und unterschiedlich behandelt. In diesem Fall muss der Erfinder seine Erfindung seinem Arbeitgeber melden. Die Erfindung gehört grundsätzlich dem Arbeitgeber. Reicht der Arbeitgeber jedoch innerhalb von sechs Monaten keine Patentanmeldung ein, kann der Erfinder eine Patentanmeldung einreichen. Diese Frist kann um drei Monate verlängert werden.
Wie lange dauert es normalerweise, ein italienisches Patent zu erhalten, und wie viel kostet es normalerweise?
- Die durchschnittliche Zeit von der Neuanmeldung bis zur Genehmigung eines italienischen Erfindungspatents beträgt etwa zwei Jahre. Die durchschnittlichen Kosten für die Ausarbeitung, Einreichung und Verfolgung eines italienischen Patents betragen etwa 10.000 €.
Kann für italienische Erfindungspatente eine beschleunigte Prüfung beantragt werden?
- Ja. Wenn es im Zusammenhang mit einer Patentanmeldung zu einem Patentstreit kommt und die Patentanmeldung noch geprüft wird, kann der Patentanmelder einen Antrag auf beschleunigte Prüfung stellen und im Schnellverfahren eine Genehmigung beantragen. Die Patentanmeldung, die die beschleunigte Prüfung besteht, wird in etwa zwei Monaten genehmigt.
Was muss in einer Patentanmeldung über die Erfindung offengelegt oder beschrieben werden? Gibt es bestimmte Richtlinien, die befolgt werden müssen, oder Fallstricke, die es zu vermeiden gilt, wenn man entscheidet, was in eine Patentanmeldung aufgenommen werden soll?
- Als allgemeine Regel gilt, dass eine Patentanmeldung ausreichende Informationen enthalten muss, um einem Fachmann die Ausführung der Erfindung zu ermöglichen. Darüber hinaus muss die Erfindung hinsichtlich ihrer Abgrenzung zum Stand der Technik beschrieben werden und es muss mindestens eine konkrete Ausführungsform detailliert beschrieben werden, jedoch nicht notwendigerweise die beste Ausführungsform.
Müssen Erfinder den Patentprüfern den Stand der Technik offenlegen?
- Nein, der Erfinder ist nicht verpflichtet, den bestehenden Stand der Technik offenzulegen.
Kann ein Patentanmelder eine oder mehrere Folgeanmeldungen einreichen, um zusätzliche Ansprüche auf die in seinen früheren Anmeldungen offengelegte Erfindung geltend zu machen? Welche Anforderungen oder Einschränkungen gelten in diesem Fall?
- Für die Formulierung zusätzlicher Ansprüche zu einer in einer früheren Anmeldung offengelegten Erfindung gibt es kein spezielles Verfahren. Die einzige Möglichkeit hierfür besteht darin, eine Folgeanmeldung einzureichen und dabei die Priorität der früheren Anmeldung in Anspruch zu nehmen.
Kann ich gegen eine Ablehnungsentscheidung des italienischen Patentamts vor Gericht Berufung einlegen?
- Eine Partei, die sich durch eine ablehnende Entscheidung des PTO beschwert fühlt, kann bei der Beschwerdekammer Berufung einlegen, einem unabhängigen Gremium, das für die Überprüfung der Entscheidungen des Patentamts zuständig ist. Die Entscheidung des Berufungsausschusses unterliegt der rechtlichen Überprüfung durch Italiens letzte Berufungsinstanz, den Kassationsgerichtshof.
Verfügt das italienische Patentamt über einen Einspruchsmechanismus?
- Nein, einen Einspruch oder ein Widerspruchsverfahren gibt es im italienischen Patentrecht nicht.
Gibt es beim italienischen Patentamt einen Mechanismus zur Beilegung von Prioritätsstreitigkeiten zwischen verschiedenen Anmeldern derselben Erfindung? Welche Faktoren bestimmen, wer Priorität hat?
- Diese Entscheidung wird von den italienischen Gerichten und nicht vom italienischen Patent- und Markenamt getroffen. Grundsätzlich gilt, dass das zuerst angemeldete Patent Vorrang hat, es sei denn, der Erstanmelder hat in böser Absicht gehandelt, beispielsweise durch die illegale Beschaffung oder Verwendung von Informationen, die mit der Erfindung in Zusammenhang stehen.
Gibt es im italienischen Patentrecht ein Verfahren zur Änderung, Überprüfung oder Aufhebung eines Patents? Kann das Gericht die Patentansprüche während des Rechtsstreits ändern?
- Das italienische Patent- und Markenamt ist nicht an der Überprüfung oder dem Widerruf eines Patents beteiligt, doch bevor das Patent erteilt wird, kann der Patentinhaber die Patentanmeldung ändern, indem er Ergänzungen vornimmt, Ausführungsformen hinzufügt oder die Beschreibung und Ansprüche einschränkt. Nach der Erteilung kann der Patentinhaber den Umfang der Patentansprüche nur noch einschränken.
- Ist der Patentinhaber während des Patentprüfungsverfahrens der Ansicht, dass die ursprünglichen Ansprüche im Vergleich zum Stand der Technik ungültig sind, kann er dem Gericht eine Liste einschränkender Ansprüche vorlegen. Das Gericht kann außerdem eine Entscheidung fällen, mit der es einen Teil des Patents für nichtig erklärt und dadurch den Geltungsbereich des Patents einschränkt.
Wie wird die Schutzdauer italienischer Erfindungspatente bestimmt?
- Die Schutzdauer italienischer Erfindungspatente beträgt 20 Jahre ab Anmeldedatum.
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