Fragen und Antworten zur neuseeländischen Patentanmeldung

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Können Patente jede Art von Erfindung abdecken, einschließlich Software, Geschäftsmethoden und medizinische Verfahren?

  • In Neuseeland sind Folgendes ausdrücklich von der Patentierbarkeit ausgeschlossen:
    • Computersoftware oder Geschäftsmethoden;
    • Menschliche und biologische Herstellungsmethoden;
    • chirurgische oder therapeutische Methoden;
    • Diagnosemethoden für den Menschen;
    • Pflanzenarten.

Wem gehören in Neuseeland die Patentrechte für Erfindungen von Firmenangestellten, unabhängigen Auftragnehmern, mehreren Erfindern oder Joint Ventures? Wie wird das Patenteigentum übertragen?

  • Ein Patent kann nur dem Erfinder oder der Person gehören, die das Patent von ihm ableitet, oder, wenn einer von ihnen verstirbt, seinem persönlichen Vertreter. Ein Erfinder ist eine Person, die einen wesentlichen Beitrag zur beanspruchten Erfindung geleistet hat.
  • Das Eigentum der Mitarbeiter des Unternehmens an Erfindungen richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Arbeitsvertrags. Bei der Feststellung der Patenteigentümerschaft wird klaren Vertragsbedingungen Vorrang eingeräumt. Sofern es keine ausdrücklichen vertraglichen Regelungen gibt, werden Art und Umfang der Tätigkeit des Mitarbeiters berücksichtigt und das Patent verbleibt grundsätzlich beim Unternehmen. Das neuseeländische Amt für geistiges Eigentum (IPONZ) kann Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern über den Besitz eines Patents anhören und entscheiden.
  • Bei selbstständigen Auftragnehmern gelten die Vertragsbedingungen vorrangig. Wenn es keine ausdrückliche vertragliche Regelung gibt und der unabhängige Auftragnehmer der tatsächliche Erfinder der Erfindung ist, hat er Patentrechte.
  • Gibt es für eine Erfindung mehrere Erfinder, stehen die daraus resultierenden Patentrechte allen Erfindern gemeinsam zu, wobei jedem Erfinder ein Anteil am Patent zusteht, sofern nichts anderes vereinbart ist. Obwohl jede Lizenz oder Abtretung die Zustimmung aller Erfinder erfordert, kann jeder seine oder ihre ausschließlichen Rechte ohne Rücksicht auf die anderen ausüben.
  • Bei Joint Ventures haben die Bedingungen des Joint Venture-Vertrags Vorrang. Liegt keine entsprechende ausdrückliche Regelung vor, wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass das Erfindungspatentrecht dem Gemeinschaftsunternehmen gehört. Wenn eine Partei während des Joint Ventures Aktivitäten außerhalb des Joint Ventures durchführt und die Erfindung von den Joint Venture-Partnern geschaffen wird und diese das ausschließliche Eigentum am Erfindungspatent beanspruchen, ist die Partei dafür verantwortlich, dies zu bestätigen Die Erfindung fällt nicht in den Geltungsbereich der Joint-Venture-Vereinbarung.
  • Die Übertragung von Erfindungsrechten wird im IPONZ-Patentregister eingetragen. Es liegt in der Hauptverantwortung des Patentinhabers, die Übertragung von Erfindungsrechten zu registrieren und einzureichen.

Wie lange dauert es normalerweise, ein Patent für eine neuseeländische Erfindung zu erhalten, und wie viel kostet es normalerweise?

Die Zeit, die es dauert, in Neuseeland ein Patent zu erhalten, variiert je nach Technologie, und in einigen Technologiebereichen, wie etwa Chemie oder Biotechnologie, hat IPONZ erhebliche Rückstände bei der Prüfung.

  • Die durchschnittliche Genehmigungszeit für Erfindungspatente im mechanischen Bereich beträgt drei Jahre ab dem Datum des Antrags auf Sachprüfung.
  • Die durchschnittliche Genehmigungszeit für Erfindungspatente in anderen technischen Bereichen beträgt 4-5 Jahre.
  • Wenn ein globaler Patent Prosecution Highway (PPH)-Prüfungsantrag eingereicht wird, wird die Sachprüfung in der Regel innerhalb von zwei Monaten durchgeführt und die durchschnittliche Erteilungszeit beträgt 1–2 Jahre.
  • Die Kosten für die Erteilung eines Patents variieren stark und hängen von der Art der erforderlichen Prüfung, der Art des eingereichten Einspruchs, der Anzahl der amtlichen Klagen und davon ab, ob nach der Erteilung Einspruchs- oder erneute Prüfungsanträge eingereicht werden.

Beschleunigt das neuseeländische Erfindungspatent den Patentantragsprozess?

  • Anträge auf beschleunigte PPH-Überprüfung können im Rahmen des globalen PPH-Programms gestellt werden, an dem IPONZ seit 2017 teilnimmt.
  • Ein Antrag auf beschleunigte Prüfung kann aus kommerziellen Gründen gestellt werden, beispielsweise weil der Anmelder bekanntermaßen Patentverletzungen begangen hat.
  • Verzögert sich die Prüfung einer Patentanmeldung und kann es zu Rechtsverletzungen, wirtschaftlichen Verlusten oder geschäftlichen Nachteilen kommen, kann ein Antrag auf beschleunigte Prüfung gestellt werden, es müssen jedoch ausreichende Gründe vorgelegt und durch schriftliche Beweise belegt werden.