Die Abteilung für den Schutz geistigen Eigentums des Ministeriums für Handel und Industrie von Katar hat die Mitteilung Nr. 2/2024 herausgegeben, die es Antragstellern ermöglicht, die Zahlung der Jahresgebühren nach dem dritten Jahr aufzuschieben, sofern die Patentanmeldung noch geprüft wird. Allerdings hat das Patentamt von Katar inzwischen die jährlichen Gebührenzahlungen für alle Jahre wieder aufgenommen, auch für nicht autorisierte anhängige Patentanmeldungen. Unabhängig davon, ob die Patentanmeldung genehmigt wurde, muss der Anmelder daher alle ausstehenden Jahresgebühren so schnell wie möglich bezahlen.
Darüber hinaus erfolgt keine Rückerstattung für zu Unrecht, falsch oder wiederholt gezahlte Jahresbeiträge.
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