Einführung in das erste Bewerbungssystem der Türkei

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Das türkische Patentgesetz sieht vor, dass jede in der Türkei geschaffene Erfindung zunächst dem türkischen Patent- und Markenamt (TÜRKPATENT) vorgelegt werden muss, bevor ein Antrag in einer ausländischen Gerichtsbarkeit eingereicht werden kann. Diese Bestimmung garantiert dem Nationalen Patentamt die Möglichkeit, eine vorläufige Prüfung von Erfindungen durchzuführen, um die nationale Sicherheit und die wirtschaftlichen Interessen der Türkei zu schützen. Anders als einige andere Länder gibt es in der Türkei allerdings kein formelles System für Vertraulichkeitsprüfungslizenzen (FFL). Das bedeutet, dass für in der Türkei fertiggestellte Erfindungen der erste Antrag in der Türkei eingereicht werden muss. Das türkische Patentgesetz (Gesetz Nr. 6769) legt die Anforderungen und Vorschriften für Erstanmeldungen fest.

Wann gilt die erste Bewerbung in der Türkei?

  • Erfindungen türkischer Arbeitnehmer: Wird eine Erfindung von einem Arbeitnehmer entwickelt, der in der Türkei für einen türkischen Arbeitgeber tätig ist, muss eine Erstanmeldung bei TÜRKPATENT eingereicht werden. Die Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers hat keinen Einfluss auf die Einreichung der Erstanmeldung. Solange der Arbeitnehmer für einen türkischen Arbeitgeber tätig ist, muss die Erstanmeldung beim türkischen Patentamt TÜRKPATENT eingereicht werden.
  • Fragen der nationalen Sicherheit: Handelt es sich bei der Erfindung um eine Technologie, die Auswirkungen auf die nationale Sicherheit haben könnte, bewertet TÜRK PATENT sämtliche Risiken der Erfindung, bevor sie offengelegt wird. Diese Anforderung ist von entscheidender Bedeutung, um zu verhindern, dass kritische technische Informationen ohne ordnungsgemäße Prüfung offengelegt werden.

Da es in der Türkei kein System zur Kautionsprüfung gibt, gestaltet sich die Durchsetzung der Pflicht zur erstmaligen Einreichung eines Antrags schwierig. Allerdings sehen weder das türkische Gesetz zum geistigen Eigentum noch die dazugehörigen Verordnungen Strafen für Verstöße vor, noch wird darin erläutert, wie das Patentamt im Falle von Verstößen Benachrichtigungen ausgibt. Dies bedeutet, dass die tatsächliche Umsetzung dieser Regel von der Praxis von TÜRK PATENT abhängt.

In diesem Fall müssen die Antragsteller die Einhaltung sorgfältig sicherstellen, um potenzielle rechtliche Risiken zu vermeiden. Nach Einreichung der ersten Anmeldung in der Türkei kann der Erfinder innerhalb von 12 Monaten weitere Patentanmeldungen im Ausland auf der Grundlage der türkischen Inlandsanmeldung einreichen.

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