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Japan hat ab dem 1. April 2019 ein System zur Befreiung von der materiellen Prüfung von Erfindungspatentanmeldungen eingeführt, das sowohl für ausländische Unternehmen als auch für Einzelpersonen gilt. Solange sie die im japanischen Patentgesetz festgelegten Befreiungsbedingungen erfüllen, können ausländische antragstellende Unternehmen und Einzelpersonen Befreiungsverfahren beantragen.
Bearbeitungszeit:
- Phase der praktischen Überprüfungsanfrage
- Zahlungsphase der jährlichen Gebühr
Erforderliche Unterlagen:
- Antragsteller können alle Dokumente oder Zertifikate (gescannte Kopien) vorlegen, die die Einhaltung der Ausnahmebedingungen bestätigen, ohne Übersetzung und Beglaubigung. Das JPO stellt keine Anforderungen an die spezifische Form der unterstützenden Materialien.
Typ | Inhalte zur Gebührenermäßigung | Bedingungen für die Befreiung | ||
Kleine und mittlere Unternehmen | Praktische Prüfungsgebühr: 50 % Ermäßigung | Andere Branchen als Fertigung, Baugewerbe, Transport und die folgenden Branchen | Weniger als 300 Personen | Das Einkommen beträgt weniger als 300 Millionen Yen |
Jahresgebühr für die Jahre 1-10: 50 % Ermäßigung | Großhandel | weniger als 100 Personen | Das Einkommen beträgt weniger als 100 Millionen Yen | |
Dienstleistungsbranche (ohne IT- und Informationsverarbeitungsdienstleistungen) | weniger als 100 Personen | Das Einkommen beträgt weniger als 50 Millionen Yen | ||
Einzelhandel | Weniger als 50 Personen | Das Einkommen beträgt weniger als 50 Millionen Yen | ||
Herstellung von Gummiprodukten | Weniger als 900 Personen | Das Einkommen beträgt weniger als 300 Millionen Yen | ||
IT- und Informationsverarbeitungsdienstleistungsbranche | Weniger als 300 Personen | Das Einkommen beträgt weniger als 300 Millionen Yen | ||
Hotellerie | weniger als 200 Personen | Das Einkommen beträgt weniger als 20 Millionen Yen | ||
Kleine und mittlere Unternehmen | Tatsächliche Prüfungsgebühr: um 2/3 reduziert Jahresgebühr für die Jahre 1-10: um 2/3 reduziert | Es besteht seit weniger als 10 Jahren, hat ein Grundkapital von weniger als 300 Millionen Yen und wird nicht von einem großen Unternehmen mit einem Grundkapital von mehr als 300 Millionen Yen dominiert Der Aktienkurs des großen Unternehmens überschreitet nicht 50 %. Wenn es mehrere Holdinggesellschaften gibt, überschreitet der Aktienkurs großer Unternehmen nicht 2/3 | ||
Kleine und mittlere Unternehmen | Tatsächliche Prüfungsgebühr: um 2/3 reduziert Jahresgebühr für die Jahre 1-10: um 2/3 reduziert | Das Unternehmen hat weniger als 20 Mitarbeiter (inklusive) und wird nicht von großen Unternehmen dominiert (Arbeitnehmer-Sozialversicherungsnachweise etc. sind erforderlich) | ||
persönlich | Erhebliche Prüfungsgebühr: alle steuerfrei. Jahresgebühren für die Klassen 1-3: alle steuerfrei. Jahresgebühren für die Klassen 4-10: um die Hälfte reduziert | Das jährliche Gesamteinkommen beträgt weniger als 1,5 Millionen Yen (die vom Finanzamt vorgelegte Steuerbescheinigung des Antragstellers ist erforderlich) | ||
persönlich | Tatsächliche Prüfungsgebühr: um die Hälfte reduziert Jahresgebühr für die Jahre 1-10: um die Hälfte reduziert | Das Gesamtjahreseinkommen beträgt weniger als 2,5 Millionen Yen (die vom Finanzamt vorgelegte Steuerbescheinigung des Antragstellers ist erforderlich) | ||
Universität oder Forschungseinrichtung | Sachprüfungsgebühr: um die Hälfte reduziert Jahresgebühr für die Jahre 1-10: um die Hälfte reduziert | Universitäten oder Forschungseinrichtungen können online gefunden werden, ohne dass unterstützende Materialien bereitgestellt werden. |
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