Am 18. November 2024 veröffentlichte das „Amtsblatt der Europäischen Union“ das „EU Design Legislation Reform Package“. Die entsprechenden Regelungen treten offiziell am 8. Dezember 2024 in Kraft und die Mitgliedsstaaten haben 36 Monate Zeit, die Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Die Änderungen im Rahmen der Verordnung werden in Phasen umgesetzt. Die erste Phase wird innerhalb von vier Monaten nach dem offiziellen Inkrafttreten der Verordnung in Kraft treten, während die zweite Phase die Verabschiedung sekundärer Rechtsvorschriften in jedem Land erfordert, die 18 Monate später in Kraft treten.
Neben der Ersetzung von „Gemeinschaft“ durch „Europäische Union“ gibt es einige wesentliche Änderungen, wie zum Beispiel die Erweiterung der Definition von Design um „die Bewegung, den Übergang oder jede andere Art der Animation dieser Features“. Die Produkte wurden aktualisiert, um nicht-physische Produkte einzuschließen, die ausdrücklich digitale Produkte abdecken, „räumliche Anordnungen, die eine interne oder externe Umgebung bilden sollen“, wie etwa die Gestaltung eines Ladens.
Die durch gewerbliche Muster verliehenen Rechte stimmen besser mit den durch Marken in EU-Ländern verliehenen Rechten überein, einschließlich der Verhinderung der Durchfuhr gefälschter Produkte durch das EU-Territorium oder der Zollkontrolle. Der Umfang der durch Geschmacksmuster verliehenen ausschließlichen Rechte wurde ebenfalls angepasst und auf drei erweitert. dimensionaler Druck. Einige Reparaturbestimmungen für Ersatzteile, beispielsweise wenn Ersatzteile für einige komplexe Produkte nur für Reparaturzwecke verwendet werden, die darauf abzielen, das ursprüngliche Erscheinungsbild des Produkts wiederherzustellen, und das Erscheinungsbild der Ersatzteile vom Erscheinungsbild des komplexen Produkts abhängt, gelten sie keinen EU-Geschmacksmusterschutz genießen.
Darüber hinaus kann jeder Geschmacksmustervermerke (Ⓓ) auf seinen Produkten anbringen und die Beschränkung der Anmeldung mehrerer Geschmacksmuster für Produkte in derselben Locarno-Kategorie wurde aufgehoben. Antragsteller können bis zu 50 Geschmacksmuster in derselben Anmeldung einreichen zur gewünschten Locarno-Kategorie.
Viele der Änderungen in dieser Überarbeitung des Kodex bringen EU-Geschmacksmusterrechte enger mit EU-Marken zusammen.
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