Ermäßigung der Antragsgebühr für norwegische KMU

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Norwegische Patentanmeldungsgebühren, die Grundgebühr beträgt:

  • Anmeldegebühr: 6.050 NOK
  • Rechtezuschlag, ab Punkt 11, jeder Artikel: NOK 325

Gemäß den einschlägigen Bestimmungen des norwegischen Patentgesetzes können jedoch diejenigen, die die folgenden Bedingungen erfüllen, von einer Ermäßigung der Anmeldegebühren profitieren:

  • 1. Unternehmen mit nicht mehr als 20 Vollzeitbeschäftigten
  • 2. Natürliche Person

Hinweis: Unternehmen, die hundertprozentige Tochtergesellschaften oder Muttergesellschaften voneinander sind, werden als ein Unternehmen betrachtet.

  • Die Anmeldegebühr nach Ermäßigung beträgt: NOK 1.100
  • Rechtezuschlag, ab Punkt 11, jeder Artikel: NOK 325

Prüfer können von Bewerbern verlangen, dass sie Unterlagen vorlegen, die ihre Qualifikationen als Kleinunternehmer belegen.

Darüber hinaus muss gemäß den Bestimmungen von Artikel 20 Absatz 1 Satz 1 des norwegischen Patentgesetzes eine Erteilungsgebühr gezahlt werden, wenn einer Patentanmeldung Patentrechte gewährt werden. Die Gebühr zum Zeitpunkt der Genehmigung bezieht sich auf das Patentanmeldungsdokument. Wenn die Beschreibung 14 Seiten überschreitet, wird ab der 15. Seite eine zusätzliche Gebühr von 330 NOK erhoben, wenn am oder nach dem Anmeldedatum neue Ansprüche eingehen. Die Anzahl der Ansprüche wird erhöht, wenn der gemäß Artikel 21 dieser Verordnung gezahlte Betrag der Anmeldegebühr überschritten wird, d. h. ab Punkt 11 wird für jeden weiteren Anspruch ein zusätzlicher Betrag von 330 NOK erhoben.

Erfindungen, die für die Verteidigung des Königreichs Norwegen wichtig sind, wie in Abschnitt 7 des Gesetzes Nr. 8 vom 26. Juni 1953 festgelegt, sind von Lizenzgebühren und Zuschlägen befreit.

Darüber hinaus kann der Antragsteller, wenn das Gesamteinkommen des Antragstellers das Dreifache des Grundbetrags der Sozialversicherung nicht überschreitet, einen Antrag auf Ermäßigung der Zulassungsgebühr und der Zusatzgebühren stellen. Wenn der Antragsteller einen Ehepartner hat, beträgt die Einkommensgrenze das Vierfache des Grundbetrags der Sozialversicherung. Für jeden weiteren Antragsteller erhöht sich die Einkommensgrenze um die Hälfte der Grundversicherungssumme. Der Berechnung liegen die Gesamteinnahmen aus der Steuerveranlagung zugrunde. Antragsteller müssen eine Kopie ihres letzten Steuerbescheids beifügen. Antragsteller müssen eine Kopie des zuletzt erhaltenen Steuerabrechnungsbescheids mit den Berechnungsgrundlagen beifügen. Übersteigt das Gesamteinkommen des Antragstellers das Fünffache der Grundversicherungssumme, kann eine Beitragsermäßigung nur in Ausnahmefällen beantragt werden.

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