Finnlands beschleunigter Überprüfungsweg – PPH-Anfragen

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Wenn Sie in Finnland die Prüfung Ihrer Patentanmeldung beschleunigen möchten, können Sie die Prüfungsstraße nehmen, nämlich den Patent Prosecution Highway (PPH).

  • Anträge des Office of Second Filing (OSF)/Office of Later Examination (OLE) müssen mit Anträgen des Office of First Filing (OFF)/Office of Early Examination (OEE) verknüpft werden. Beispielsweise ist eine OFF/OEE-Anwendung eine Anwendung, die innerhalb einer OSF/OLE-Anwendung Priorität beansprucht.
  • Für OSF/OLE-Anwendungen muss mindestens eine Anwendung vorhanden sein, die von OFF/OEE als autorisierbar eingestuft wurde.
  • Alle Ansprüche in der OSF/OLE-Anwendung müssen mit den Ansprüchen in der OFF/OEE-Anwendung übereinstimmen.

Arten von PPH:

  1. Reguläres PPH (Regular PPH): Gemäß der regulären PPH-Vereinbarung können Sie beim ersten Patentamt (First Application Office, OFF) ein positives nationales Prüfungsergebnis für den entsprechenden Patentanspruch beantragen. , OFF) für eine beschleunigte Prüfung Ihrer Patentansprüche. Wenn zwei Ämter eine reguläre PPH-Vereinbarung abschließen, muss das Amt der Erstanmeldung (OFF) das Amt sein, das den Antrag ursprünglich angenommen hat.
  2. PCT-PPH: Wenn die Internationale Recherchenbehörde (ISA) oder die Internationale vorläufige Prüfungsbehörde (IPEA) eine positive schriftliche Stellungnahme bzw. einen positiven internationalen vorläufigen Bericht über die Patentierbarkeit der betreffenden Anmeldung abgegeben hat, erlaubt die PCT-PPH-Vereinbarung dem Anmelder Auf Antrag führt ein zweites Amt eine beschleunigte Prüfung durch.
  3. PPH (MOTTAINAI)-Vereinbarung: Wenn die beiden Ämter die PPH (MOTTAINAI)-Vereinbarung unterzeichnen, kann der Bewerber auf der Grundlage der Prüfungsergebnisse des früheren Prüfungsamts eine Schnellprüfung beim späteren Prüfungsamt beantragen. In diesem Fall ist das OEE nicht unbedingt das erste Amt (OFF), das den betreffenden Antrag erhält.
  4. Global PPH (GPPH) ist ein Gemeinschaftsprojekt von 27 Patentämtern zur Vereinfachung bestehender PPH-Systeme. Die GPPH-Parteien haben sich auf einheitliche Anforderungen für PPH-Anfragen geeinigt und gemeinsame Richtlinien für die Bearbeitung dieser Anfragen entwickelt. Global PPH basiert auf dem PPH-System (MOTTAINAI), das es Antragstellern ermöglicht, einen PPH-Antrag bei einem anderen Amt auf der Grundlage von Patentansprüchen einzureichen, die von einer Vertragspartei zugelassen wurden, unabhängig davon, welches Amt den Antrag zuerst erhalten hat. Anmelder können einen GPPH-Antrag auf der Grundlage einer nationalen Anmeldung oder einer PCT-Anmeldung stellen.

PPH-Programm:

  • Anwendung 1 und Anwendung 2 müssen zusammenhängen. Beispielsweise kann Anmeldung Nr. 2 die Priorität von Anmeldung Nr. 1 beanspruchen oder es kann sich um eine PCT-Anmeldung in der nationalen Phase handeln.
  • Gebühren für die PPH-Beantragung: Es fallen in der Regel keine Gebühren an. Das koreanische Patentamt erhebt eine Bearbeitungsgebühr.
  • Zeitpunkt der PPH-Anmeldung: Ein PPH-Antrag kann jederzeit während des finnischen Patentantragsverfahrens eingereicht werden. Wenn in der Prioritätsanmeldung zulässige Ansprüche enthalten sind, kann bei Einreichung der zweiten Anmeldung ein PPH-Antrag gestellt werden. Ein Antrag auf Einreichung eines PPH wird in der Regel vor Erhalt der ersten Amtshandlungsmitteilung des Patentamts gestellt.

Erforderliche Dokumente für PPH:

  1. Eine Anmeldung, die der ersten Anmeldung entspricht, d. h. der Wunsch, die Bearbeitung dieser Anmeldung zu beschleunigen, beispielsweise wenn eine andere Anmeldung die Priorität der ersten Anmeldung beansprucht
  2. Antragsformular, einschließlich Schadenskorrespondenztabelle
  3. Gewährbare Ansprüche und ggf. deren Übersetzungen
  4. Entscheidung des Prioritätsprüfungsamtes, dass der Anspruch gewährbar ist
  5. Kopien der zitierenden Dokumente (im Formular können nur die Namen der Dokumente aufgeführt werden. Bewerber können wählen, ob sie Dokumente anhängen oder PRH bitten möchten, sie aus der Datenbank abzurufen.)
  6. Auch wenn das finnische Bewerbungsprüfungsverfahren auf Finnisch oder Schwedisch durchgeführt wird, muss das PPH-Antragsformular auf Englisch verfasst sein
  7. PRH kann als Reaktion auf eine PPH-Anfrage eine Korrekturmitteilung herausgeben
  8. Ist die Patentanmeldung im Vorprüfungsamt noch nicht veröffentlicht, muss der Anmelder bei PRH ein Prioritätsdokument einreichen (bei Einreichung der Prioritätsanmeldung in anderen Sprachen am besten auch die erste Seite des Prioritätsdokuments in übersetzt einreichen). Englisch oder Finnisch oder Schwedisch). Reichen Sie Prioritätsunterlagen für alle Anmeldungen ein, die Priorität beanspruchen, auch wenn der PPH-Antrag nur auf einer der Anmeldungen basiert (z. B. reichen Sie Prioritätsunterlagen für internationale Anmeldungen ein, falls vorhanden, auch wenn keine Anmeldung vorliegt).
  9. Reichen Sie Prioritätsdokumente für alle Anmeldungen ein, die Priorität beanspruchen, z. B. Prioritätsdokumente für internationale Anmeldungen, die auf der Grundlage des PCT-PPH eingereicht wurden
  10. Reicht der Anmelder für die internationale Anmeldung kein Prioritätsdokument ein, kann der Prüfer nach der Veröffentlichung der Anmeldung die beantragte Priorität in der Patentscope-Datenbank abfragen und bearbeiten.
  11. Basiert der PPH-Antrag auf der Priorität einer inländischen Anmeldung, muss das Prioritätsdokument innerhalb von 16 Monaten ab dem Prioritätsdatum der Anmeldung eingereicht werden. Nach Zustellung des Prioritätsbelegs wird der Antrag unmittelbar nach Prüfung und Eintragung der Priorität im Rahmen des PPH bearbeitet.

Zu den Ländern, die bilaterale PPH-Abkommen mit Finnland unterzeichnet haben, gehören:

  • IPO-CZ, Tschechische Republik
  • CNIPA, China PPH und PCT-PPH
  • EAPO, Eurasisches Patentamt PPH und PCT-PPH
  • DNPI, Uruguay, PPH-Pilot 1.10.2022-30.9.2025
  • INPI, Brasilien, PPH-Pilot 1.8.2023-31.7.2028

Gleichzeitig ist auch Finnland dem globalen PPH-Netzwerk beigetreten. Die Länder, die an GPPH teilnehmen können, sind:

  • APO, Österreich
  • CIPO, Kanada
  • DKPTO, Dänemark
  • DPMA, Deutschland
  • ELS, Island
  • EPA, Estland
  • HPO, Ungarn
  • ILPO, Israel
  • INAPI, Chile
  • INDECOPI, Peru
  • INPI, Portugal
  • IP Australien, Australien
  • IPONZ, Neuseeland
  • IPOS, Singapur
  • JPO, Japan
  • KIPO, Südkorea
  • NIPO, Norwegen
  • NPI, Nordisches Patentinstitut
  • PPO, Polen
  • PRV, Schweden
  • ROSPATENT, Russland
  • SIC, Kolumbien
  • SPTO, Spanien
  • UKIPO, Großbritannien
  • USPTO, Vereinigte Staaten
  • VPI, Visegrad-Patentinstitut
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